Informationen der Obersten Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern zum Programm
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Mögliche Fördergebiete:
• Innenstadtquartiere
• Ortszentren
• Stadtteilzentren
mit funktionalen Defiziten und städtebaulichen Mängeln, großem Eigeninteresse der Anlieger und mit hoher Mitwirkungsbereitschaft der öffentlichen und privaten Akteure. Das förmlich festzulegende Stadterneuerungsgebiet (i. d. R. Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB) soll als zentraler Versorgungsbereich definiert sein bzw. diesem dienen. Die Fördergebiete sollen in Größe und Zuschnitt so abgegrenzt sein, dass auch eine öffentlich-private Partnerschaft handlungsfähig ist.
Projektlaufzeit
Die Projektlaufzeit für die Quartiersaufwertung im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme beträgt vier Jahre. Nach drei Jahren erfolgt eine Auswertung des Aufwertungsprozesses und der bisherigen Umsetzungsergebnisse. Nach einer erfolgreichen Evaluation besteht bei Bedarf die Möglichkeit der Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu vier Jahre.
Mögliche Förderprojekte
Ziel der eingesetzten Fördermittel ist es, das Investitionsklima im Quartier insgesamt und insbesondere die Rahmenbedingung für private Investitionen zu verbessern. Um das private Engagement bei der Quartierungsaufwertung zu stärken, sollen kooperative Verfahren eingesetzt werden, die die Immobilieneigentümer, die örtliche Wirtschaft und die Bürger in eigenverantwortlichem und koordiniertem Handeln unterstützen. Die öffentlichen Finanzhilfen können für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung eingesetzt werden, insbesondere für
• die Aufwertung des öffentlichen Raums
• die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (einschl.
energetische Erneuerung)
energetische Erneuerung)
• Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit
leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich
einer städtebaulich vertretbaren Zwischennutzung
• Leistungen beauftragter Fachbüros zur Vorbereitung von Investitionen, wie integrierte
Stadtentwicklungskonzepte, städtebauliche Innenstadtkonzepte, Fachkonzepte sowie
städtebauliche Koordinations- und Managementleistungen
Öffentlich-private Kooperation zur Standortaufwertung
• Mitwirkung von Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und Bewohnern an der
Quartieraufwertung im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft
• Aufbau einer öffentlich-privaten Organisationsstruktur mit einem öffentlich-privaten
Steuerungsgremium (z. B. Lenkungsgruppe) und einem öffentlich-privat finanzierten
Projektmanagement.
Quartieraufwertung im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft
• Aufbau einer öffentlich-privaten Organisationsstruktur mit einem öffentlich-privaten
Steuerungsgremium (z. B. Lenkungsgruppe) und einem öffentlich-privat finanzierten
Projektmanagement.