Informationen der Obersten Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern zum Programm
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Mögliche Fördergebiete:
• Innenstadtquartiere
• Ortszentren
• Stadtteilzentren
mit funktionalen Defiziten und städtebaulichen Mängeln, großem Eigeninteresse der Anlieger und mit hoher Mitwirkungsbereitschaft der öffentlichen und privaten Akteure. Das förmlich festzulegende Stadterneuerungsgebiet (i. d. R. Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB) soll als zentraler Versorgungsbereich definiert sein bzw. diesem dienen. Die Fördergebiete sollen in Größe und Zuschnitt so abgegrenzt sein, dass auch eine öffentlich-private Partnerschaft handlungsfähig ist.
Projektlaufzeit
Die Projektlaufzeit für die Quartiersaufwertung im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme beträgt vier Jahre. Nach drei Jahren erfolgt eine Auswertung des Aufwertungsprozesses und der bisherigen Umsetzungsergebnisse. Nach einer erfolgreichen Evaluation besteht bei Bedarf die Möglichkeit der Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu vier Jahre.
Mögliche Förderprojekte
Ziel der eingesetzten Fördermittel ist es, das Investitionsklima im Quartier insgesamt und insbesondere die Rahmenbedingung für private Investitionen zu verbessern. Um das private Engagement bei der Quartierungsaufwertung zu stärken, sollen kooperative Verfahren eingesetzt werden, die die Immobilieneigentümer, die örtliche Wirtschaft und die Bürger in eigenverantwortlichem und koordiniertem Handeln unterstützen. Die öffentlichen Finanzhilfen können für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung eingesetzt werden, insbesondere für
• die Aufwertung des öffentlichen Raums
• die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (einschl.
energetische Erneuerung)
• Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit
leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich
einer städtebaulich vertretbaren Zwischennutzung
• Leistungen beauftragter Fachbüros zur Vorbereitung von Investitionen, wie integrierte
Stadtentwicklungskonzepte, städtebauliche Innenstadtkonzepte, Fachkonzepte sowie
städtebauliche Koordinations- und Managementleistungen
Öffentlich-private Kooperation zur Standortaufwertung
• Mitwirkung von Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden und Bewohnern an der
Quartieraufwertung im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft
• Aufbau einer öffentlich-privaten Organisationsstruktur mit einem öffentlich-privaten
Steuerungsgremium (z. B. Lenkungsgruppe) und einem öffentlich-privat finanzierten
Projektmanagement.
Entwicklungskonzept
Das Entwicklungskonzept trägt in Altötting die Bezeichnung „Entwicklungskonzept Aktive Innenstadt Altötting“ und bildet die Grundlage für die Umsetzung des Programms Aktive Stadt- und Ortsteilzentren in der Altöttinger Innenstadt. Es enthält folgende Bestandteile:
- Analyse der Stärken und Schwächen – vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch, als Grundlage für die spätere förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes.Gemäß § 142 Baugesetzbuch, einschließlich Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (vgl. § 137 Baugesetzbuch) sowie der öffentlichen Aufgabenträger (vgl. § 139 BauGB).
- Ziele – Szenarien für die Altöttinger Innenstadt und Konzeption für die Innenstadt- und Einzelhandelsstärkung
- Maßnahmen-, Zeit- und Kostenkonzept
Die Arbeiten am „Entwicklungskonzept Aktive Innenstadt Altötting“ sind abgeschlossen. Das Sanierungsgebiet „Altstadt Altötting“ ist seit dem 29.01.2009 rechtskräftig. Mit Beschluss vom 05.05.2010 hat der Stadtrat der Stadt Altötting das Entwicklungskonzept „Aktive Innenstadt Altötting“ gebilligt.
Beteiligung
Auf Beteiligung und Mitwirkung wird großer Wert gelegt. Die Beteiligung und Mitwirkung erfolgt bereits bisher auf mehreren Ebenen und mit verschiedenen Ebenen, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bzw. Betroffene anzusprechen. Die Beteiligung zu den Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch wird in § 137 Baugesetzbuch geregelt. Darüber hinaus sieht das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren eine Aktivierung vor. Bisher wurden folgende Formen der Beteiligung und Mitwirkung angewandt:
Wiederkehrende Informationen über Beilagen zum Stadtblatt der Stadt Altötting