Hier finden Sie wichtige Hinweise und Informationen zu vielen Fragen des täglichen Lebens und zu den Themen Wohnen und Finanzen. Dazu gehören Adressen und Telefonnummern, die Ihnen weiterhelfen können, Basisinformationen zu Rechtlichem und Förderprogrammen und praktische Anregungen.
Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sind, räumen unsere Mitarbeiter vom Bauhof die Fahrbahnen frei und streuen bei Bedarf mit Tausalz. Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben, bis wir auch Ihre Fahrbahn geräumt haben. Alles auf einmal geht einfach nicht.
Zuerst werden die Hauptverkehrsstraßen durch den städtischen Winterdienst von Eis und Schnee befreit. Nebenstraßen werden nur vom Schnee geräumt.
In Altötting und Raitenhart werden insgesamt ca. 270 Straßen geräumt und gestreut. Hierfür sind 6 Fahrzeuge im Einsatz. Die Mitarbeiter des Bauhofs kümmern sich auch darum, dass die Bushaltestellen und Fußgängerüberwege bei Winterwetter begehbar bleiben.
Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Haus- und Grundstückseigentümer die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich nicht nur schadenersatzpflichtig, sondern der Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht kann im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 500.- € belegt werden. Gehbahnen in diesem Sinne sind die befestigten Bürgersteige, wo kein Bürgersteig vorhanden ist, ein 1 m breiter Streifen der Straße entlang der Grundstücksgrenze.
Die Anlieger haben die Gehbahnen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Splitt kann bei Bedarf kostenlos aus den im Stadtgebiet aufgestellten “Streukästen” entnommen bzw. am alten Bauhof an der Traunsteiner Straße kostenlos abgeholt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt den Grundstückseigentümern, rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, benötigte Kleinmengen an Splitt abzuholen und frostsicher zu verwahren. Erfahrungsgemäß ist es nach Beginn der Frostperiode zunehmend schwierig, den Splitt auf dem alten Bauhofgelände in einem trockenen Zustand zu erhalten, da durch Niederschläge der Splitt durchfeuchtet wird und bei Frost sich nicht mehr lösen lässt.
Bei der Steuerstelle im Rathaus liegt die Sachbearbeitung für Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer. Lohnsteuerkarten werden vom Sozialamt im Rathaus ausgestellt. Dort werden auch Berichtigungen und Änderungen der Lohnsteuerkarten vorgenommen, soweit hierfür nicht das Finanzamt zuständig ist. Das zuständige Finanzamt befindet sich in Burghausen, Tittmoninger Straße 1, 84489 Burghausen. Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Lohnsteuer-Jahresausgleich sind dort einzureichen. Es ist unter anderem zuständig für die Entrichtung der Kfz-Steuer und Abgabe der Einkommensteuererklärung. Arbeitnehmer, Pensionisten usw., die eine Steuerkarte für ihre Bezüge ausgestellt erhalten wollen, werden dringend gebeten, sich am Schluss des Jahres die Steuerkarte aushändigen zu lassen und diese, sofern sie nicht für die Steuererklärung gebraucht wird, an das Finanzamt Burghausen einzusenden oder unter Verschluss beim Sozialamt der Stadtverwaltung im Rathaus abzugeben.
Die ständig steigenden Spritpreise sowie die Entlastung der Umwelt bescheren den Mitfahrzentralen unglaublichen Zulauf. Diese Argumente haben mit dazu beigetragen, dass der Landkreis Altötting in diese Richtung tätig geworden und einer internetgestützen Mitfahrzentrale beigetreten ist. Bei dieser online-Mitfahrzentrale (MiFAZ) können sich Bürger kostenlos zu Fahrgemeinschaften zusammenschließen. Die MiFAZ ist aber nicht nur ein Service-Angebot für Pendler, die Fahrgemeinschaften für regelmäßige Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte innerhalb des Landkreises bilden wollen, sondern sie zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie deutschlandweit nutzbar ist. Nach persönlicher Anmeldung können Sie sich informieren, auf welchen Strecken Mitfahrgelegenheiten von Privatpersonen angeboten werden bzw. können Sie im Portal selbst Mitfahrgelegenheiten anbieten. Für die Nutzer ist der Internetservice kostenlos.
Hier finden Sie die Stadtbroschüre, die sowohl Neubürgern als auch Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach Ämtern, Behörden, Ärzten und Einrichtungen helfen soll.
Bienen- und Wespenberater
Zuständiger Bienen- und Wespenberater für die Kreisstadt Altötting: