Vorwort Stadtentwicklung
Liebe Altöttingerinnen und Altöttinger !
Sicher haben Sie bereits mit Interesse mitverfolgt, dass uns die Entwicklung unserer Innenstadt besonders am Herzen liegt und die Stadt Altötting hierzu engagiert im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ mitwirkt. Dabei geht es im wahrsten Sinne des Wortes um die Aktivierung unserer Innenstadt. Wir haben einerseits den wunderschönen Kapellplatz, der von der altehrwürdigen Gnadenkapelle und den umliegenden historischen Gebäuden eindrucksvoll geprägt ist und auf den wir zu recht sehr stolz sind. Andererseits verschließen wir auch nicht unsere Augen davor, dass es in unserer Innenstadt auch Bereiche gibt, die noch attraktiver und lebendiger sein könnten. Genau hier kann uns das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ helfen. Ziel der bereitgestellten Fördermittel ist es, das Investitionsklima insbesondere im Bereich des Inneren Rings und die Rahmenbedingungen für private Investoren zu verbessern. Näheres zum Programm und zum Verfahren finden Sie unter Stadtentwicklung/Entwicklungskonzept.
Zunächst muss ein umfassendes Konzept erarbeitet und vorgelegt werden, damit die Fördermittel für unsere Stadt gezielt und effektiv zum Einsatz kommen können. Darüber hinaus wird es auch eine Sanierungssatzung gem. § 142 Baugesetzbuch geben, deren Grundlage sogenannte Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch sind. Beim „Entwicklungskonzept Aktive Innenstadt Altötting“, zu dem auch die Vorbereitenden Untersuchungen gehören, werden wir vom Büro D I S Dürsch Institut für Stadtentwicklung, München und der Dr. Heider Standort und Wirtschaftsberatung GmbH, Augsburg unterstützt. Begleitet und gesteuert wird der Entwicklungsprozess durch eine Lenkungsgruppe, der neben Mitgliedern des Altöttinger Stadtrates auch eingeladene Vertreter der Kirche und der örtlichen Wirtschaft angehören. Näheres zu den Ansprechpartnern finden Sie unter Kontaktadressen.
Der Ablauf zur Erarbeitung des „Entwicklungskonzeptes Aktive Innenstadt Altötting“ und zur Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 142 Baugesetzbuch gliedert sich in drei Phasen
1. Phase – Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch
Der von den beauftragten Büros erstellte Bericht zu den Vorbreitenden Untersuchungen wurde vom Stadtrat am 14.07.2009 zur Kenntnis genommen und bildete die Grundlage für das weitere Verfahren. Den besagten Arbeitsstand / Juli 2009 finden Sie unter Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB
Typ: pdf, Grösse: 22.5K, Datum: 17.11.09
Von Anfang an stand die Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, bzw. der Betroffenen wie es in § 137 Baugesetzbuch heißt, im Mittelpunkt unseres Stadtentwicklungsprozesses. Viele von Ihnen haben sicher die Gelegenheit genutzt, unsere Beilagen zum Stadtblatt zu lesen oder unsere Veranstaltungen zum Innenstadtforum zu besuchen. Wenn Sie es nochmals nachlesen oder sich erstmals informieren möchten finden Sie Nähere unter Beilagen zum Stadtblatt Altötting und Dokumentation zur Beteiligung
Typ: pdf, Grösse: 818.4K, Datum: 17.11.09
Typ: pdf, Grösse: 158.3K, Datum: 17.11.09
Typ: pdf, Grösse: 64.4K, Datum: 17.11.09
Typ: pdf, Grösse: 67.9K, Datum: 17.11.09
Typ: pdf, Grösse: 1M, Datum: 17.11.09
Typ: pdf, Grösse: 185.3K, Datum: 17.11.09
Typ: pdf, Grösse: 402.4K, Datum: 17.11.09
2. Phase – Sanierungsgebiet, Ziel- und Maßnahmenvorschläge
Nach Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen gilt es die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Hierzu wird eine Sanierungssatzung mit einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch vorbereitet. Dieses ist mit dem Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen identisch. Den Umgriff des vorgesehenen Sanierungsgebietes
sowie eine kurze Beschreibung finden Sie unter: Umgriff des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch
Typ: pdf, Grösse: 144.4K, Datum: 17.11.09
Der Stadtrat der Stadt Altötting wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung im Januar 2010 mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes befassen und die entsprechende Sanierungssatzung gemäß § 142 Baugesetzbuch beschließen. Die Sanierungssatzung legt das Sanierungsverfahren fest. So soll die Sanierung im sogenannten vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, d.h. ohne Erhebung von Ausgleichsbeträgen (Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 152 f. Baugesetzbuch). Da eine erfolgreiche Aufwertung der Innenstadt nur gelingen kann, wenn gleichzeitig grob störende Fehlentwicklungen vermieden werden, behält sich die Stadt im Sanierungsgebiet einen Genehmigungsvorbehalt vor (§ 142 Abs. 4 i.V. mit § 144 Abs. 1 Baugesetzbuch). In der Praxis bedeutet dies, dass die Vorhaben neben der üblichen Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörde auch mit Blick auf die Verträglichkeit mit den Sanierungszielen beurteilt werden. Dies gilt auch für Miet- und Pachtverträge von mehr als einem Jahr Dauer oder Verlängerung. Um es aber klar zu sagen: abgewendet werden sollen ausschließlich grob störende Fehlentwicklungen, wie etwa eine Spielhalle in sensibler Umgebung. Der Genehmigungsvorbehalt trifft nicht üblicherweise innenstadtverträgliche Nutzungen des Handels, der Dienstleistungen und des Wohnens. Diese sollen vielmehr von unverträglichen Nachbarschaften geschützt werden. Die Sanierungssatzung ist im Übrigen auch Voraussetzung für den Einsatz des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und somit für die Finanzierbarkeit der künftigen Maßnahmen.
Derzeit wird an einem ersten Ziel- und Maßnahmenpaket zur Aufwertung der Altöttinger Innenstadt gearbeitet, das am 18. November 2009 im Rahmen des 3. Innenstadtforums vorgestellt wird. Bei dieser Veranstaltung wird im Übrigen auch das Sanierungsverfahren erläutert und es werden Fragen beantwortet.
3. Phase - Konzeptabschluss und Realisierung
Nach dem 3. Innenstadtforum am 18. November 2009 geht es zügig der Fertigstellung des Entwicklungskonzeptes Aktive Innenstadt Altötting entgegen. Schließlich bestätigt der Stadtrat der Stadt Altötting die endgültige Fassung des Entwicklungskonzeptes, unter Berücksichtigung und in Würdigung der Ergebnisse der Beteiligung. Im Anschluss geht es gleich weiter mit der Realisierung der Maßnahmen, die ebenfalls unter entsprechender Beteiligung erfolgen wird. Über Näheres hierzu werde ich Sie an dieser Stelle zu gegebener Zeit informieren.
Selbstverständlich können Sie uns jederzeit ansprechen und uns Ihre Fragen und Hinweise übermitteln. Unsere Kontaktadressen finden Sie hier.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Herbert Hofauer
Erster Bürgermeister