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Montag, 16. November 2020

Winterdienst und Räum- und Streupflicht

Wie jedes Jahr, so wollen wir auch in diesem Jahr an die Räum- und Streupflichten der Anlieger erinnern. Geräumt werden müssen die Gehwege und auch die Geh- und Radwege. Sind keine Gehwege vorhanden, so sind sogenannte Gehbahnen entlang der Straßengrundstücksgrenze in einer Breite von etwa 1 m zu räumen. Ebenso sind auch Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege bei der Räumung freizuhalten.

Diese Sicherungsflächen sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Nur bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind je nach Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen. 

In Anlehnung an diese Verordnung – insbesondere was das Streusalz betrifft -  hat der Erste Bürgermeister Stephan Antwerpen zusammen mit der Stadtverwaltung und dem städt. Bauhof für das gesamte Straßennetz festgelegt, dass nur noch die Haupteinfallstraßen, dem Inneren Ring und an den sog. Gefahrenstellen gesalzen werden soll. Das bedeutet, dass zukünftig im Straßenverkehr auch mit schneebedeckten Fahrbahnen zu rechnen sein wird. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Winterreifen aufzuziehen. Außerdem empfehlen wir, bei entsprechenden Wetterhinweisen, etwas mehr Zeit für ihre Wege einzuplanen.