Das Obergeschoss des Altöttinger Rathaus.

Abteilung III - Bauen, Planen und Umwelt

Die Abteilung III kümmert sich um alle städtische Liegenschaften, wobei dazu auch die Kinderspielplätze und die Grünanlagenpflege, die Abwicklung der Hofdult, der Betrieb der gemeinsamen Kläranlage in Neuötting und das städtische Freibad St. Georgen zählen.

Neben Neubauten fallen natürlich auch Sanierungen und Modernisierungen der städtischen Gebäude an. Der ständige Unterhalt, die Wartung  und  die Bewirtschaftung der städtischer Liegenschaften ist notwendig, damit diese dauerhaft, bedarfsgerecht und gefahrlos von den Bürgern benutzt werden können.

Die Bauverwaltung ist hauptsächlich für die Durchführung von Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen beziehungsweise des Flächennutzungsplans zuständig. Ein weiterer großer Aufgabenbereich umfasst die Annahme und Bearbeitung von Bauanträgen und die Bauberatung.