Gräber im Friedhof B in Altötting.

Friedhofsverwaltung

Die Stadt Altötting stellt für die Bürgerinnen und Bürger die städtischen Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen zur Verfügung.

Die Friedhofsverwaltung organisiert den reibungslosen Ablauf des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes. Bei der Friedhofsverwaltung finden Sie die richtigen Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zum Friedhofs- und Bestattungswesen. Wir informieren Sie über die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen und beraten Sie, wenn es um die Wahl und den Erwerb eines Grabes geht.

Was ist bei einem Sterbefall zu veranlassen?

  • den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder Heim wird dies von der Verwaltung veranlasst.
  • ein Bestattungsunternehmen beauftragen (welches auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt)
  • die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Sarg auswählen
  • Terminfestlegung für die Trauerfeier und Beerdigung
  • Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße)
  • Terminabsprache mit Druckerei wegen Anzeige/Gedenkbildchen
  • Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen
  • Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen
  • dem Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen
  • für Leichenschmaus Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren
  • mit Versicherungen bzw. Sterbekasse abrechnen
  • den Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden
  • bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen
  • Rentenanspruch geltend machen
  • Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen
  • den Sterbefall beim Arbeitgeber melden
  • an Trauerkleidung denken
  • Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen, Übergabe regeln
  • Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen
  • Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
  • Post umbestellen
  • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
  • Vereinsmitgliedschaften kündigen
  • Abstellen von Gas und Wasser
  • Heizungsanlage regulieren
  • bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten

Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?

Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen.

Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden.

Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor.

Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Altötting unter Tel.: 08671/506256.

Dort erhalten Sie auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten (in Einzel-oder Doppelgräbern, Urnengräbern) sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabeinfassungen. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.

Standesamt , Friedhofsverwaltung - Rathaus Altötting

Frau Christine Bruckmaier

Kontakt
Telefon: 08671 5062-56
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Bestattungswesen; Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte