Der Personalausweis

Am 1. November 2010 wurde der „neue“ Personalausweis, eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat, mit integrierter Online-Ausweisfunktion eingeführt, auch genannt eID-Funktion.

Personalausweise, die bis 31. Oktober 2010 ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig bis zum vorgesehenen Ablaufdatum, längstens bis zum 30. Oktober 2020. Sie können jedoch freiwillig bereits einen „neuen“ Personalausweis beantragen.

Die Funktionen des "neuen" Personalausweises kurz erläutert

Was benötige ich um die Funktionen des "neuen" Personalausweis nutzen zu können?

Sie benötigen ein Lesegerät, um zuhause die Onlinefunktion und die Unterschriftfunktion nutzen zu können. Das Lesegerät ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen. Ihr Kontaktpartner muss sich Ihnen gegenüber durch ein Berechtigungszertifikat eindeutig identifizieren.

Sie benötigen dazu noch eine Treibersoftware, die AusweisApp2. Diese ist kostenlos.

Muss ich die Online-Ausweisfunktion nutzen?

Eine Pflicht zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion gibt es nicht.

Kann ich die einsatzbereite Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis deaktivieren?

Nein. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises bleibt diese Funktion ab dem 16. Lebensjahr standardmäßig aktiviert bzw. freigeschalten.

Was kann ich tun, wenn ich die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen möchte?

Der Personalausweisinhaber kann diese Funktion selbst bei der Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 gebührenfrei sperren lassen. Dann ist ein Ausweisen im Internet oder an Automaten nicht mehr möglich.

Was ist die Unterschriftenfunktion?

Mit dieser Funktion können Sie digitale Dokumente, wie z. B. Anträge oder Verträge online rechtsverbindlich unterschreiben. Das geschieht mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES).

Für die Nutzung muss ein Signaturzertifikat erworben werden; dieses erhalten Sie bei speziellen Signaturanbietern, nicht aber bei der Personalausweisbehörde.

Die Anbieter sind staatlich zugelassen.

Das Zertifikat wird elektronisch auf dem Personalausweis gespeichert.

Wo finde ich die zugelassenen Signaturanbieter für die Unterschriftenfunktion?

Die zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Was ist die Biometriefunktion?

Auf dem Chip, der sich im Personalausweis befindet, ist ihr Lichtbild gespeichert. Freiwillig können vom Bürger hier auch die Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Fingerabdrücke bieten ein weiteres Sicherheitsmerkmal, welches dem Ausweisinhaber eindeutig zugeordnet werden kann.

Wer kann auf die Chip-Daten zugreifen?

Hoheitliche Stellen wie Grenzbehörden, Polizei, Pass- und Meldebehörden dürfen hierauf zugreifen.

Was ermöglichen mir die Funktionen des "neuen" Personalausweises?

Die Kommunikation mit Behörden und Unternehmen im Internet mit den auf dem Chip gespeicherten Daten – d.h., Sie weisen sich online aus.

Weitere Informationen über Funktionen und Vorteile der eID finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Personalausweisgebühren

Gebühren für die Neuausstellung eines Personalausweises

ab dem 24. Lebensjahr

10 Jahre gültig

37,00 €

unter 24 Jahren

6 Jahre gültig

22,80 €

vorläufiger Personalausweis

3 Monate gültig

10,00 €

 

Informationen zur Antragstellung und Abholung finden Sie auf der folgenden Seite.

Informationen, was im Falle des Verlustes und bei Wiederauffindung des Personalausweis zu tun ist, finden Sie hier:

Auf der Seite des Kompetenzzentrum Öffentliche IT finden Sie noch viele weitere Fragen und Antworten rund um den  Personalausweis und seine Funktionen.

Broschüre des Bundesministerium des Innern

Das Bundesministerium des Innern hat eine Broschüre zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion herausgegeben, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.