Verlust und Wiederauffindung des Personalausweises

 

Ich habe meinen Personalausweis verloren oder er wurde gestohlen, was muss ich jetzt tun?

Sie müssen unverzüglich den Verlust oder Diebstahl bei uns melden oder bei der Polizei und mit dieser Anzeige dann zu uns kommen. Warum unverzüglich? Damit eventuellem Missbrauch vorgebeugt werden kann. Das verlorene Dokument wird in der INPOL-Sachfandung ausgeschrieben.

Wenn ein Diebstahl bei uns gemeldet wird, dann müssen Sie das immer zusätzlich bei der Polizei anzeigen.

Die Verlust- oder Diebstahlanzeige ist eine Pflicht des Ausweisinhabers, das heißt, Sie müssen die Anzeige machen.

Eventuell müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, nämlich dann, wenn Sie nicht in Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Ich habe meinen Personalausweis im Urlaub verloren oder er wurde dort gestohlen, was muss ich jetzt tun?

Erstatten Sie die Anzeige unbedingt bei der ausländischen Polizeidienststelle und kommen nach Urlaubsende mit dieser Anzeige zu uns, weil wir diese bei uns ebenfalls aufnehmen müssen.

Es kann sein, dass Sie für die Rückreise ein neues Dokument benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung dort vor Ort.

Muss ich die Online-Ausweisfunktion sperren lassen?

Ja! Das machen Sie entweder direkt bei der Personalausweisbehörde im Rahmen der Verlustanzeige oder Sie wenden sich telefonisch an die Sperrhotline unter der Telefonnummer 116 116 . Diese ist rund um die Uhr gebührenfrei zu erreichen.

Wenn Sie aus dem Ausland die Sperrhotline anrufen, dann wählen Sie +49 116 116 (gebührenfrei) oder gebührenpflichtig +49 3040 5040 50. Das Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde, ist dabei unbedingt bereit zu halten.

Das Sperren der Online-Funktion ist kostenfrei.

Ich habe mein Sperrkennwort vergessen, bekomme ich das irgendwo her?

Sie können das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Allerdings müssen Sie aus Sicherheitsgründen Ihre Identität nachweisen.

Ich nutze die Unterschriftenfunktion (QES), muss ich diese ebenfalls sperren?

Ja, und zwar separat bei dem Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

Ich habe meinen Personalausweis wieder gefunden, muss ich jetzt zu Ihnen kommen?

Ja – auf jeden Fall. Sie müssen mit dem wieder aufgefundenen Dokument zu uns kommen, damit wir die Anzeige über den Verlust zurücknehmen können. Das ganze nennt sich Wiederauffindungsanzeige und ist genauso eine Pflicht wie die Verlustanzeige. Der Ausweis wird dann aus der INPOL-Sachfahndung heraus genommen. Wenn dies nicht geschieht, dann haben Sie u. U. Probleme bei künftigen Reisen und Kontrollen.

Die Aufhebung der Sperrung der Online-Funktion können Sie bei der Personalausweisbehörde beantragen.

Personalausweisgebühren

Gebühren für die Neuausstellung eines Personalausweises

ab dem 24. Lebensjahr

10 Jahre gültig

37,00 €

unter 24 Jahren

6 Jahre gültig

22,80 €

vorläufiger Personalausweis

3 Monate gültig

10,00 €