Eine Luftaufnahme des Altöttinger Kapellplatzes.
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Dienstag, 03. November 2020

Beherbergungsverbot für touristische Zwecke

Hinweise für das Reiseverbot aufgrund der Covid-19-Pandemie

Derzeit ist eine Beherbergung von Gästen mit touristischem Hintergrund vom Gesetzgeber her Bundesweit untersagt. Diese Regelung wurde vorerst bis zum 30. November 2020 angesetzt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben.
Diese Regelungen können sich auch kurzfristig ändern.
Bitte Informieren Sie sich über Ihren Reisezweck, setzen Sie sich, bei Fragen, mit Ihrem Vermieter oder der Touristinfo in Verbindung.

Weitere Informationen finden Sie beim DTV Deutscher Tourismusverband