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Donnerstag, 29. Februar 2024

Bettelverbot auf dem Kapellplatz: Allgemeinverfügung tritt in Kraft

Betteln auf dem Kapellplatz ist untersagt. Dieses Verbot wird nun ausgeweitet: Am 29. Februar tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, die Betteln nicht nur auf dem gesamten Kapellplatz, sondern auch in angrenzenden Teilen des Stadtgebietes unter Verbot stellt.

Konkret ist Betteln damit in folgenden Bereichen verboten:

  • Kapellplatz
  • Kapuzinerberg
  • Bruder-Konrad-Platz
  • Kapuzinerstraße von der Einmündung der Konventstraße bis zur Einmündung in die Mühldorfer Straße
  • Prälatenweg
  • Tillyplatz (einschließlich der Arcaden)
  • Kreuzweganlage
  • Ebererberg
  • Eisengreinplatz
  • Papst-Benedikt-Platz
  • Zuccalliplatz
  • Neuöttinger Straße bis zur Einmündung zur Poppengasse
  • Rathausumgriff sowie Verbindungsstraßen
  • Passagen zwischen dem Kapellplatz und den genannten Anlagen


Hier können Sie die Allgemeinverfügung sowie den Lageplan einsehen.

Personen, die im Verbotsbereich beim Betteln angetroffen werden, müssen diesen unverzüglich verlassen. Die vollständige Ausfertigung mit Begründung kann im Rathaus zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.