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Mittwoch, 07. Februar 2024

Fischereipacht: Sickenbach, Triebwerkskanal und Mörnbach

Die Kreisstadt Altötting beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Gewässer Sickenbach, Triebwerkskanal und Mörnbach zur Ausübung des Fischereirechts gem. Art. 1 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) zu verpachten. Das Fischereirecht gibt die Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische, Neunaugen und Krebse sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln (Fische) zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Das Fischereirecht erstreckt sich auf Fischlaich und sonstige Entwicklungsformen der Fische sowie Fischnährtiere.

Die Verpachtung kann nur an Personen erfolgen, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind.

Für nähere Informationen steht Herr Steinbrecher (Tel. 08671/5062-26, rainer.steinbrecher (at) altoetting.de) zur Verfügung.