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Die AGBs der Bürger- und Touristinfo Altötting

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bürger- und Touristinfo Altötting für die Vermittlung touristischer Leistungen

Diese AGB sollen ausschließlich die Vermittlung von Unterkünften (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, private Zimmervermietungen und Ferienwohnungen) und sonstiger touristischen Dienstleistungen durch die Bürger. und Touristinfo der Stadt Altötting, Kapellplatz 2a, 84503 Altötting, nachfolgend Tourismusbüro genannt, regeln. Soweit das Tourismusbüro in Eigenveranstaltung touristische Leistungen erbringt, sind diese in den Geschäftsbedingungen für eigenveranstaltete Leistungen geregelt.

Vorab:
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Verträge über die von uns vermittelte Leistungen nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Einladung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden.

Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und entscheiden darüber im Einzelfall. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ihre erfassten Daten werden von uns ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages über die Vermittlung und Werbung für unsere eigen veranstalteten Angebote verwendet und im Rahmen des vertraglich erforderlichen an die Partner der vermittelten Verträge, z. B. Hoteliers, weitergegeben. Der Verwendung für Werbung können Sie jederzeit widersprechen, Mitteilung an die angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25.5.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Der Name des Verantwortlichen gemäß DSGVO ist bei den Kontaktdaten angegeben. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, jedoch mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

1. Vermittlung von fremden Leistungen/Vermittlung verbundener Leistungen

1.1 Das Tourismusbüro präsentiert in seinen Katalogen, Prospekten, Angebotsschreiben und auf der Website Hotels und sonstige touristische Leistungen von Fremdanbietern, deren Buchung über das Tourismusbüro als Vermittler erfolgen kann, neben eigenveranstalteten Leistungen (geregelt in gesonderten Geschäftsbedingungen für eigenveranstaltete Leistungen). Zustandekommen und Inhalt der vermittelten Verträge richten sich ausschließlich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

Das Tourismusbüro schuldet nur die ordnungsgemäße Vermittlung unter Einschluss eventueller Informationspflichten, nicht die Leistung aus dem Vertrag selbst, zu Ausnahmen vergleiche nachfolgend Ziffer 2.

1.2 Eine zusätzliche eingeschränkte oder der Verantwortung des Partners des vermittelten Vertrages ähnliche (in Sonderfällen sogar erweiterte) Verpflichtung kann sich für das Tourismusbüro jedoch im Fall der Vermittlung verbundener Reiseleistungen nach § 651 w BGB ergeben. Vereinfacht gesagt, liegt eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen vor, wenn gleichzeitig oder zeitnah mehrere Verträge über verschiedene Leistungsarten im Sinne des § 651 a Abs. 3 BGB für dieselbe Reise, die keine Pauschalreise ist, vermittelt werden. Zu den näheren Einzelheiten siehe § 651 w BGB und die dort in Bezug genommenen Vorschriften.

1.3 Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen sind wir verpflichtet, Ihnen das hierfür gesetzlich vorgeschriebene Formblatt vor Abschluss des Vermittlungsvertrages zuzuleiten. Da nach der gesetzlichen Regelung die Vermittlung einer einzelnen Leistung durch spätere zeitnahe Vermittlung einer oder mehrerer Leistungen einer anderen Leistungsart zur zunächst nicht voraussehbaren Anwendbarkeit der Vorschriften über die Vermittlung verbundener Reiseleistungen führen kann, werden Sie dieses Formblatt häufig vorsorglich erhalten, obwohl es letztlich nicht einschlägig wird.

2. Inkasso durch das Tourismusbüro bei vermittelten Leistungen

2.1 Meist erfolgt die Zahlung an den Vertragspartner der vermittelten Leistung direkt. Soweit das Inkasso bei vermittelten Leistungen durch das Tourismusbüro erfolgt, ist es vom Partner des Hauptvertrages hierzu ermächtigt.

2.2 Wird nur eine einzige Leistung vermittelt (oder handelt es sich bei den gleichzeitig oder gleich zeitnah vermittelten Leistungen nicht um mindestens zwei verschiedene Leistungsarten gemäß § 651 a Abs. 3 BGB), so ist die Entgegennahme von Zahlungen durch das Tourismusbüro nicht vom Nachweis einer Absicherung abhängig.

2.3 Vermittelt das Tourismusbüro jedoch verbundene Reiseleistungen nach § 651 w BGB (also vereinfacht gesagt gleichzeitig oder zeitnah mehrere Verträge über verschiedene Leistungsarten im Sinne des § 651 a Abs. 3 BGB für dieselbe Reise, die keine Pauschalreise ist; zu den näheren Einzelheiten siehe § 651 w BGB und die dort in Bezug genommenen Vorschriften), so muss von ihr vor der Entgegennahme von Zahlungen eine Absicherung nach § 651 w Abs. 3 BGB nachgewiesen werden, die im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Tourismusbüro die Erstattung Ihrer Zahlung an das Tourismusbüro sicherstellt, soweit Entgeltforderungen bezüglich der vermittelten Verträge wegen unterbliebener Weiterleitung der Zahlung noch zu erfüllen sind.

Da nach der gesetzlichen Regelung die Vermittlung einer einzelnen Leistung durch spätere zeitnahe Vermittlung einer oder mehrerer Leistungen einer anderen Leistungsart zur zunächst nicht voraussehbaren Anwendbarkeit der Vorschriften über die Vermittlung verbundener Reiseleistungen führen kann, werden Sie diesen Nachweis (Sicherungsschein nach § 651r Abs. 4 Satz eins BGB) häufig vorsorglich im Rahmen ihrer Buchung erhalten, obwohl er letztlich nicht erforderlich wäre.

2.4 Die Bezahlung der vermittelten Leistung kann vorbehaltlich anderer Regelungen im vermittelten Vertrag grundsätzlich in bar, durch Überweisung oder durch Lastschrift erfolgen. Weder das Tourismusbüro noch der jeweilige Vertragspartner sind verpflichtet, sonstige bargeldlose Zahlungsmittel (Scheck, Eurocheque-Kartenzahlung, Kreditkarte o. ä.) oder Fremdwährungen zur Zahlung zu akzeptieren

3. Haftungsbeschränkung für uns als Vermittler

3.1 Liegt bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen ein Fall des § 651 w Abs. 4 BGB vor, haften wir beschränkt auf den dreifachen Preis der verbundenen Reiseleistungen, soweit weder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt, noch der Schaden schuldhaft herbeigeführt wurde.

3.2 Ansonsten, also insbesondere bei Vermittlung einzelner Leistungen oder Leistungen der gleichen Art, aber auch bei verbundenen Leistungen ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 651 w Abs. 4 BGB, wird die Haftung des Tourismusbüros für fehlerhafte Vermittlung auf 4100 € beschränkt, soweit weder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt, noch der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

4. Verjährung

4.1 Eventuelle Ansprüche nach § 651 w Abs. 4 BGB bei der Vermittlung verbundener Leistungen verjähren nach § 651 j BGB innerhalb von zwei Jahren. Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die letzte der vermittelten verbundenen Leistungen nach der vertraglichen Vereinbarung enden sollte.

4.2 Alle sonstigen vertraglichen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr, soweit weder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist noch der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Vertragsleistungen vom Tourismusbüro zu erbringen waren.

5. Sonstiges

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 675 BGB und – soweit einschlägig – die ausschnittweise Regelung der Reisevermittlung in § § 651 a ff. BGB.

Veranstalter:
Bürger- und Touristinfo der Stadt Altötting (auch verantwortlich im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften)
Kapellplatz 2a, 84503 Altötting
Tel. 08671 5062-19
Telefax 08671 5062-54
E-Mail: touristinfo@altoetting.de
www.altoetting.de/tourismus

Geschäftsbedingungen für eigenveranstaltete Leistungen der Bürger- und Touristinfo Altötting

Die von uns eigenveranstalteten Leistungen umfassen Stadtführungen, Tageswanderungen mit Transferleistungen, begleitete Pilgerwanderungen und das Tagesprogramm „Altöttinger Pilgerfahrt“. Sie beinhalten keine Übernachtungsleistungen, dauern unter 24 Stunden und ihr Preis übersteigt jeweils nicht 500 €, so dass die §§ 651 a BGB in der ab dem 1.7.2018 geltenden Fassung keine Anwendung finden, sondern im wesentlichen Werkvertragsrecht gilt. Einige wichtige Punkte wollen wir in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften darstellen und regeln.

Vorab:

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Verträge über die von uns eigenveranstaltete Leistungen nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Einladung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden.

Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und entscheiden darüber im Einzelfall. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages/Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Der Verwendung für Werbung können Sie jederzeit widersprechen, Mitteilung an die angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25.5.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Der Name des Verantwortlichen gemäß DSGVO ist bei den Kontaktdaten angegeben. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, jedoch mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

1. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, indem verbindliche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und deckungsgleiche Annahme) in der vereinbarten Form vorliegen. Die Annahmeerklärung muss darüber hinaus rechtzeitig erfolgen. Die Ausschreibung ist im Rechtssinn noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, sondern geht den Vertragserklärungen voraus. Die Rollen bei der Abgabe des Angebots können wechseln, typischerweise stellt die formfrei mögliche Anmeldung des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, an das der Kunde bis zum Zugang der deckungsgleichen Annahme (Buchungsbestätigung) in Textform bis maximal 14 Tage ab Zugang der Anmeldung gebunden ist. Eine reine Eingangsbestätigung, zum Beispiel durch ein Computersystem, ersetzt die Annahme nicht.

2. Geschuldete Leistungen und ihr Umfang

2.1 Die von uns im Fall des Vertragsschlusses geschuldeten Leistungen entnehmen Sie unserer jeweiligen Ausschreibung (z. B. Flyer, Homepage). Eventuelle besondere Vereinbarungen, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.

2.2 Die Leistungspflicht besteht nur hinsichtlich der angemeldeten Teilnehmer bzw. bei Gruppenbuchungen hinsichtlich der angemeldeten Teilnehmerzahl, überzählige Personen können zurückgewiesen werden. Wird die maximale Teilnehmerzahl der Führung überschritten, muss zur Durchführung für die zusätzlichen Teilnehmer ein zweiter Stadtführer/Pilgerbegleiter kostenpflichtig nachgebucht werden, was kurzfristig nicht immer möglich ist.

2.3 Unsere Veranstaltungen beginnen und enden pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei Führungen zu Gruppenpreisen wird auf die angemeldete Gruppe nur angemessene Zeit gewartet, z. B. bei Stadtführungen 20 Minuten, danach wird vom Nichterscheinen der Gruppe ausgegangen. Beginnt die Führung durch Verspätung erst verzögert, besteht kein Anspruch auf Verschiebung des Endzeitpunkts.

2.4 Die Verhaltensaufsicht über Kinder oder bei Jugendgruppen ist nicht Bestandteil unserer geschuldeten Leistungen und muss von den Erziehungsberechtigten oder den Anmeldern anderweitig sichergestellt werden.

2.5 Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Führung, dass während den Gottesdienstzeiten keine Besichtigung der jeweiligen Kirche möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass es auch kurzfristig aufgrund von Trauungen, Beerdigungen etc. zu Einschränkungen kommen kann. Unsere geschulten Stadtführer reagieren bei Unvorhergesehenem stets kompetent und sorgen trotz kurzfristiger Änderungen für eine gelungene Führung. Aus Pietätsgründen werden in der Gnadenkapelle keine Erklärungen gegeben.

3. Zahlung

Wenn auf der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, ist der Preis 14 Tage vor Beginn der vertraglich vereinbarten Leistung fällig, erfolgt der Vertragsschluss erst nach diesem Zeitpunkt, ist der Preis sofort fällig. (Ein Sicherungsschein ist nicht Voraussetzung der Fälligkeit, da unsere eigenveranstalteten Leistungen nicht den § § 651 a BGB unterliegen). Bis zum Eingang der Zahlung sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern.

4. Nebenpflichten und Obliegenheiten des Kunden, Gefahrenquellen

Bitte richten Sie Ihr Verhalten und das Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die ihrer Aufsichtspflicht unterliegen (vgl. hierzu“ geschuldete Leistungen und ihr Umfang“, dort Ziffer 4) so aus, dass die Veranstaltung und andere Teilnehmer oder sonstige Dritte nicht gestört oder gefährdet werden. Achten Sie insbesondere auf die Straßenverkehrsordnung, befolgen Sie Anweisungen der Führungsperson und agieren Sie allgemein umsichtig. Bei unseren Wanderungen benutzen wir auch Nebenstraßen als Wanderwege und müssen Kreisstraßen überqueren, woraus sich besondere Gefahren ergeben.

5. Mindest- und Maximalteilnehmerzahl

5.1 Soweit eine vertraglich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, können wir bei Leistungen, die weniger als 24 Stunden beanspruchen, spätestens 48 Stunden vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erstatten wir bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

5.2 Die Maximalteilnehmerzahl beträgt bei begleiteten Pilgerwanderungen 12 Teilnehmer, Führungen zu Gruppenpreisen 20 Teilnehmer pro Gruppe. Siehe hierzu oben unter “Geschuldete Leistungen und ihr Umfang“, dort Ziffer 2.

6. Stornierung seitens des Kunden

6.1 Begleitete Pilgerwanderungen können bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert werden, nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich, die Teilnehmergebühren fallen in der ursprünglichen Höhe an, soweit durch die Nichtteilnahme keine Einsparungen oder anderweitige Einkünfte erzielt werden.

6.2 Stadtführungen können bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert oder umgebucht werden, nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Die Teilnehmergebühren fallen in der ursprünglichen Höhe an, soweit durch die Nichtinanspruchnahme der Führung keine Einsparungen oder anderweitige Einkünfte erzielt werden.

7. Leistungsanpassung im Fall höherer Gewalt

Wird durch höhere Gewalt die Leistung in der ursprünglich vorgesehenen Form gefährdet, so sind wir berechtigt, die Leistung in einer für uns und den Teilnehmer zumutbaren Form anzupassen (z. B. Routenänderung bei oder nach Unwettern etc.). Ist eine solche Anpassung nicht möglich, erstatten wir den gezahlten Preis der Leistung zurück, sonstige Ansprüche bestehen nicht.

8. Haftungsbeschränkungen

8.1 Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz wird auf 4100 € beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

8.2 Unsere Haftung aus unerlaubter Handlung auf Schadenersatz wird für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf 4100 € beschränkt, soweit sie weder einen Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit betrifft noch der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

9. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung

Die Ausschreibung im Flyer bzw. auf der Homepage kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen, Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen insoweit bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.

10. Verjährung

10.1 Alle vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr, soweit weder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist noch der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Vertragsleistungen zu erbringen waren.

10.2 Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

11. Sonstiges

Es gelten ansonsten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, soweit deutsches Recht anwendbar ist, also insbesondere das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB).

Veranstalter:
Bürger- und Touristinfo der Stadt Altötting (auch verantwortlich im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften)
Kapellplatz 2a, 84503 Altötting
Tel. 08671 5062-19
E-Mail: touristinfo@altoetting.de
www.altoetting.de/tourismus

Gastaufnahmebedingungen der Bürger- und Touristinfo der Stadt Altötting

Die Bürger- und Touristinfo der Stadt Altötting vermittelt in fremdem Namen Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, privaten Zimmervermietungen und Ferienwohnungen; nachfolgend: Leistungsträger).

Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit der Bürger- und Touristinfo der Stadt Altötting und dem Leistungsträger geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.

1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

1.1 Diese AGB gelten für die Vermittlung von Unterkünften durch die Bürger- und Touristinfo der Stadt Altötting, Kapellplatz 2a, 84503 Altötting, nachfolgend Touristinfo genannt, an Gäste.

1.2 Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen erkennt die Touristinfo nicht an, es sei denn, sie hätte diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt.

1.3 Die Touristinfo wird, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ausschließlich als Vermittler von Leistungen tätig.

1.4 Ein Vertrag über die vermittelte Leistung kommt damit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande.

1.5 Die Touristinfo hat keinen Einfluss auf die präsentierten Angebote der Leistungsträger, deren Inhalte, Umfang und Qualität. Sie haftet nicht für die Angaben der Leistungsträger, die von diesen zu erbringende Leistung und für Störungen dieser Leistung.

1.6 Die Touristinfo ist nicht Reiseveranstalter oder Mitveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff BGB. Sie ist lediglich vom Reiseveranstalter beauftragt, die hierzu erforderlichen Leistungen zu verschaffen. Gegenüber dem Gast bleibt allein der Reiseveranstalter gemäß den reisevertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs verantwortlich.

1.7 Eine mögliche Haftung der Touristinfo aus dem Vermittlungsvertrag bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

1.8 Die Vermittlungsleistung der Touristinfo ist für den Gast kostenfrei.


2. Vertragsschluss / Buchung

2.1 Die Touristinfo präsentiert in ihren Buchungsgrundlagen (Katalogen, Prospekten, Angebotsschreiben, Website) verschiedene touristische Leistungen, die durch den Gast unmittelbar über die Touristinfo gebucht werden können.

2.2 Mit der Buchung unterbreitet der Gast dem jeweiligen Leistungsträger, vertreten durch die Touristinfo, ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages bzw. Reisevertrages an. Grundlage und Inhalt dieses Angebots sind die Leistungsbeschreibungen aus der der Buchung zugrundeliegenden Buchungsgrundlage. Die Buchung ist formlos möglich, sollte jedoch zu Beweiszwecken möglichst schriftlich oder über das Internet erfolgen.

2.3 Die Annahme dieses Angebots kommt durch die Buchungsbestätigung der Touristinfo zustande, die diese als Vertreterin des Leistungsträgers in der Regel nach kurzer Bearbeitungszeit vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.

2.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, dass dieser innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber der Touristinfo oder dem Leistungsträger annehmen kann. Während dieser Frist sind die Touristinfo und der Leistungsträger an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber der Touristinfo oder den Leistungsträger erfolgen.

2.5 Bucht ein Gast oder ein Dritter für mehrere Personen, so steht der Buchende, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein.
 

3. Leistungen und Leistungsänderungen

3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Buchungsgrundlage (Angebotsschreiben, Katalog oder Internetseite) und aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.

3.2 Nebenabreden, die zu einer Änderung der vertraglich geschuldeten Leistung führen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Touristinfo oder den Leistungsträger.

3.3 Alle auf der Website enthaltenen Informationen werden der Touristinfo von ihren Vertragspartnern zur Verfügung gestellt. Angaben der Leistungsträger zu Terminen und Veranstaltungen, die nicht Gegenstand der konkreten Buchung sind, können zeitlichen Veränderungen oder Verschiebungen unterliegen und sind daher unmittelbar beim Leistungsträger/Veranstalter zu erfragen. Die Touristinfo übernimmt hierfür keine Gewähr.

3.4 Der Leistungsträger ist mit Abschluss des Vertrages verpflichtet, dem Gast die gebuchte Leistung für die Dauer des Vertrages zur Verfügung zu stellen. Er hat die vertraglich vereinbarte Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität in einer dem in der Buchungsgrundlage angegebenen Standard entsprechenden Art und Weise zu erbringen.

3.5 Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Leistung abzunehmen und den hierfür zu entrichtenden Leistungspreis zu bezahlen.
 

4. Preise und Preisänderungen

4.1 Die in der Buchungsgrundlage (Katalog, Prospekt, Angebotsschreiben oder Website) angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht diesbezüglich etwas anderes angegeben oder zwischen den Parteien vereinbart ist. Insbesondere verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (für z.B. Strom, Gas u. Wasser), die örtliche Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe und die Kosten von Zusatzleistungen können zusätzlich zum in der Buchungsgrundlage angegebenen Preis anfallen und als Nebenkosten gesondert aufgeführt sein.

4.2 Verantwortlich für die Ordnungsmäßigkeit der Preisangaben ist der jeweilige Leistungsträger, der auch die Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben trägt. Die Touristinfo übernimmt hierfür keine Gewähr.

4.3 Es gelten die sich aus der im Zeitpunkt der Buchung aktuell gültigen Buchungsgrundlage ergebenden Preise. Die jeweils ältere Buchungsgrundlage wird mit Veröffentlichung der neueren Buchungsgrundlage unwirksam.
 

5. Beherbergungsleistungen

5.1 Buchung und Anreise
Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und dem Leistungsträger ein Beherbergungsvertrag zustande.
Der Leistungsträger ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen.
Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.
Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus freigehalten.

5.2 Änderung oder Abweichung von der vereinbarten Leistung
Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.
Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.
Die Touristinfo oder der jeweilige Leistungsträger sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht von der Touristinfo oder dem Leistungsträger zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten.
Ist bei einer Beherbergungsleistung ein Leistungsträger aus dringenden Gründen gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der Stornierung, hat der Leistungsträger innerhalb einer Frist von 4 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen.
Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen Leistungsträgers.
Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und Schadensersatz) unberührt.

5.3 Pflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten.
Er darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung ist unzulässig.
Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Rüge nur gegenüber der Touristinfo genügt nicht.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Leistungsträger eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Leistungsträger die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Leistungsträger erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat.
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Leistungsträger. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.

5.4 Fälligkeit der Buchungssumme und Anzahlung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise unmittelbar an den Leistungsträger zu bezahlen.
Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Leistungsträger berechtigt, vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme zu verlangen.
Der Leistungsträger übermittelt dem Gast eine Rechnung über die zu leistende Anzahlung. Wird die Anzahlung nicht binnen der gesetzten Frist bezahlt, ist der Leistungsträger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzte Zahlungsfrist darf nicht kürzer als 1 Woche sein.

5.5 Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber der Touristinfo vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen.
Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in   Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme grundsätzlich bestehen.
Der Leistungsträger wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen.
Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Leistungsträger diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Leistungsträger die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.

Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Leistungsträger zu bezahlende Richtwerte anerkannt:

Gebuchte Leistung: Quote:
Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 %
Übernachtung mit Frühstück 80 %
Halbpension 70 %
Vollpension

60 %


Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung im Sinne von Ziff. (4) stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Leistungsträgers wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
Die Touristinfo empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

5.6 Umbuchung
Erfolgt auf Wunsch des Gastes eine Umbuchung der vertraglichen Leistung, so werden seitens der Touristinfo bis 45 Tage vor Anreise keine Umbuchungsgebühren erhoben.
Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche – es sei denn, diese verursachen keinen besonderen Aufwand und nur geringfügige Kosten – nicht berücksichtigt werden.
Es steht dem Gast jedoch frei, nach Rücktritt vom Vertrag nach den vorstehenden Bedingungen, eine neue Buchung vorzunehmen.

5.7 Vorzeitige Vertragsbeendigung
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Leistungsträgers auf die volle Buchungssumme unberührt. Der Leistungsträger wird sich jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen.
Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Leistungsträger.

5.8 Sicherheiten
Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Leistungsträger an den vom Gast eingebrachten Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach den gesetzlichen Regeln zu verwerten.
 

6. Kaufverträge

6.1 Angebot und Annahme
Die Touristinfo bietet neben ihren Tourismusleistungen auch vereinzelt Waren zum Kauf an.
Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Annahme dieses Angebots durch die Touristinfo ist erfolgt, wenn diese die Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen bestätigt oder die bestellte Ware ausliefert.

6.2 Belehrung nach dem Fernabsatzgesetz
6.2.1 Für alle Bestellungen von Waren bei der Touristinfo durch einen Verbraucher gilt ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Das Widerrufsrecht kann ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung ausgeübt werden.
Ausreichend für die Einhaltung der Frist ist die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Widerrufs an die Touristinfo. Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt und originalverpackt ist.

6.2.2 Die Rücksendung der Ware erfolgt vorbehaltlich der Regelung unter c) auf Kosten der Touristinfo. Die Rücksendekosten werden lediglich vom Kunden als Vorschuss geleistet. Die Rücksendung hat durch Postpaket zu erfolgen, soweit die Ware als Postpaket versandt werden kann. Die Rücksendekosten werden zusammen mit dem Kaufpreis an den Kunden nach Rückgabe zurückerstattet. Eine „unfreie“ Zusendung oder eine Nachnahmezusendung der rück zugebenden Ware an die Touristinfo ist unzulässig.

6.2.3 Liegt der Warenwert bei einem Betrag unter 40,- Euro, so werden die Rücksendekosten vom Käufer getragen. Käufer im Ausland tragen bei einer Rückgabe an die Touristinfo die evtl. entstehenden zusätzlichen Bankkosten.

6.2.4 Hat der Kunde die Verschlechterung oder einen Untergang der Ware zu vertreten, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt auch, wenn eine Wertminderung durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eintritt. Ausgenommen hiervon ist eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme, die lediglich der Prüfung der Ware dient. Der Kunde ist bei einer Nutzung der Ware zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet.

6.2.5 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten (z.B. Logoartikel), aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zu einer Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde sowie bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind und bei Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
 

7. Zusätzliche Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der gebuchten Leistung erfolgt grundsätzlich in bar, durch Überweisung (Vorkasse) oder durch Lastschrift. Weder die Touristinfo noch der jeweilige Leistungsträger sind verpflichtet bargeldlose Zahlungsmittel (Scheck, Euroscheck-Kartenzahlung, Kreditkarte o. ä.) oder Fremdwährungen zur Zahlung zu akzeptieren.
 

8. Gewährleistung / Haftung

8.1 Die Angaben und Auskünfte der Vermittlungsstelle beruhen auf Aussagen und Angaben der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger. Die Vermittlungsstelle übernimmt keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffend sind.

8.2 Die Vermittlungsstelle übernimmt weiterhin keine Gewähr für Leistungen, insbesondere nicht für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf oder die Qualität von Leistungen oder Veranstaltungen oder für die Richtigkeit der vom Leistungsträger übermittelten Informationen. Allein die Leistungsträger sind hierfür verantwortlich.

8.3 Die vertragliche Haftung des Leistungsträgers, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der Leistungsträger für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

8.4 Der Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen und, für den Gast erkennbar, nicht Bestandteil eines Pauschalangebots des Leistungsträgers sind und die bei der Buchung des Pauschalangebots oder während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

8.5 Die Touristinfo haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung.
Die Haftung für die gebuchte Leistung selbst und für Leistungsstörungen/Mängel bei der Leistungserbringung liegt ausschließlich beim jeweiligen Leistungsträger.

8.6 Eine eventuelle Haftung eines Beherbergungsbetriebes nach den Regeln über die Gastwirtshaftung nach den §§ 701 ff BGB bleibt durch vorstehende Regelungen unberührt.
 

9. Verjährung

9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Leistungsträger und/oder der Touristinfo gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.

9.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von dem Anspruch begründenden Umständen und dem Leistungsträger als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Leistungsträger oder der Touristinfo Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Leistungsträger bzw. die Touristinfo die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Touristinfo bzw. den Leistungsträgern und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.2 Klagen gegen die Touristinfo bzw. die Leistungsträger sind an deren Sitz zu erheben.

10.3 Für Klagen der Touristinfo bzw. eines Leistungsträgers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Touristinfo bzw. des Leistungsträgers maßgebend.

 

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:            September 2019

 

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Reiserücktrittsversicherung

Bei der Buchung einer Unterkunft in Altötting empfehlen wir das Abschließen einer Reiserrücktrittsversicherung. Dies können Sie bei unserem Partner der Europäischen Reiseversicherung AG (ERV) tätigen. Somit ist garantiert, dass Sie im Falle einer Stornierung nicht die in den AGB festgelegten Stornokosten tragen müssen. Hierbei gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ERV.