Windpark im Altöttinger Staatsforst

Windpark im Altöttinger Staatsforst

Im Altöttinger Staatsforst soll ein Windpark entstehen, der Gebiete der Kommunen Altötting, Burghausen, Burgkirchen, Haiming, Marktl, Mehring und Neuötting umfasst. Die Bayerischen Staatsforsten haben als Grundbesitzer geeignete Flächen für das geplante Windenergieprojekt zur Verfügung gestellt. In einem öffentlichen, wettbewerblichen Auswahlverfahren erhielt das Unternehmen Qair Deutschland GmbH den Zuschlag für die Planung, Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen.

Aktuell sind 40 Windenergieanlagen mit einer jährlichen Gesamtleistung von 550 Mio. kWh geplant, was dem Verbrauch von 150.000 Durchschnittshausalten pro Jahr entspricht. Die Inbetriebnahme ist 2027 vorgesehen.

Weitere Informationen: https://windpark-altoetting.de/willkommen.html

Hintergrund: Wind-an-Land-Gesetz des Bundes

Das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, das am 1. Februar 2023 in Kraft trat, verpflichtet die Länder zur Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau. In Bayern sind dies mindestens 1,1 % der Landesfläche bis Ende 2027 und 1,8 % bis Ende 2032. Falls diese Ziele nicht erreicht werden, treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft, zudem werden Windenergieanlagen im Außenbereich generell privilegiert zulässig.