Liebe Bürgerinnen und Bürger,
eine Kommune erfüllt zahlreiche öffentliche Aufgaben und übernimmt freiwillige Leistungen. Um hierbei Entscheidungen zu treffen und finanziell tätig zu werden, wird in jedem Jahr der Finanzbedarf neu ermittelt.
Unsere Stadtkämmerei erstellt daher eine Haushaltssatzung. Diese dient als Rechtsgrundlage für den Haushaltsplan. Der Haushaltsplan ist mit seinen Bestandteilen und Anlagen der umfangreichste Teil der Haushaltssatzung und enthält alle Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres.
Am 1. Februar wurde der Haushaltsplan der Kreisstadt Altötting für das Kalenderjahr 2023 im Hauptausschuss vorberaten und in der Stadtratssitzung vom 8. März öffentlich beschlossen.
Fünf große bzw. kostenintensive Projekte sind in diesem Haushaltsjahr:
- Erweiterung der Kläranlage,
- Umbaukosten für die Kindertagesstätte „St. Raphael“,
- Generalsanierung des Altbaus von der Weiß-Ferdl-Mittelschule,
- Wasserversorgung im Stadtgebiet und
- Attraktivitätssteigerung und Weiterentwicklung des Freibads St. Georgen.
Wenn Sie selbst einmal einen Blick in dieses Zahlenwerk werfen möchten, können Sie sich gerne mit unserer Stadtkämmerei in Verbindung setzen. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt während des ganzen Jahres zur Einsicht bereit, damit Sie liebe Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, einen Einblick in die kommunale Haushaltswirtschaft zu erhalten.
Herzlichst
Ihr
Stephan Antwerpen
Erster Bürgermeister