Familie sitzt in der Wiese, Foto: Pixabay
Bürgerstiftung

Bürgerstiftung Stadt Altötting

Herzlich Willkommen bei der Bürgerstiftung Stadt Altötting!

Die Kreisstadt Altötting hat in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Altötting-Mühldorf im Jahre 2016 die Bürgerstiftung Stadt Altötting gegründet.

Wozu eine Bürgerstiftung?

Die Bürgerstiftung Stadt Altötting unterstützt gemeinnützige und soziale Vorhaben in der Stadt Altötting, die im Interesse unserer Stadt und unserer Bürgerinnen und Bürger liegen.

In der Heimat wirken!

Die Bürgerstiftung Stadt Altötting ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Altötting tätig:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Bildung und Ausbildung
  • Senioren
  • Kunst und Kultur
  • Sport
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Wohlfahrtswesen
  • mildtätige Zwecke
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Rettung aus Lebensgefahr, Feuerschutz
  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

Die zu unterstützenden Projekte werden vom Stiftungsrat ausgewählt. Wir freuen uns jederzeit über Vorschläge für zu unterstützende Projekte unter andrea.kreutner (at) altoetting.de. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Wie kann ich helfen?

Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung!

Wenn Sie sich als Stifterin oder Stifter für die Bürgerstiftung Stadt Altötting engagieren möchten oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, stehen Ihnen die Stiftungsbeauftragten der Sparkasse gerne zur Verfügung.

Sie möchten unsere Arbeit dauerhaft unterstützen? Vielen Dank dafür.

Gerne können Sie die Zwecke der Stiftung mit einer

  • Zuwendung per Überweisung,
  • regelmäßigen Zuwendungen per Dauerauftrag,
  • Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens per Überweisung oder im Rahmen einer Beratung oder
  • eigenen Namensstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Altötting-Mühldorf unterstützen.

Gute Gründe Stifter oder Spender zu werden

  • Ich kann dauerhaft Projekte in Altötting zur Förderung von Familien, Kindern, Senioren und anderen Anliegen des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe.
  • Ich übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen.
  • Ich kann mit meiner Zustiftung etwas ewig Wirkendes schaffen. Eine Stiftung gilt ewig. Viele Stiftungen, in unterschiedlichen Regionen, haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich.
  • Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften oder spenden.

Stiftungsorgane

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, dem der Erste Bürgermeister der Stadt Altötting, die vier Fraktionssprecher der Stadtratsfraktionen, die Geschäftsleiterin der Stadt Altötting sowie ein nicht stimmberechtigter Vertreter der Sparkasse Altötting-Mühldorf angehören.

Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Stadt Altötting

Aktueller Stiftungsrat: Stephan Antwerpen, Erster Bürgermeister der Stadt Altötting; Markus Putz, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Altötting-Mühldorf; Michael Prostmeier, Fraktionssprecher der CSU Stadtratsfraktion; Marcel Seehuber, Fraktionssprecher von Die Liste im Stadtrat; Konrad Heuwieser, Fraktionssprecher der Freien Wähler Stadtratsfraktion; Holger Gottschalk, Fraktionssprecher der SPD im Stadtrat und Andrea Kreutner, Kämmerin der Stadt Altötting.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Zuwendungsbestätigung: Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie Im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung (en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

 

Zuwendung zur Zweckverwirklichung (Spende): Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.

 

Zuwendung zu Lebzeiten zur Erhöhung des Stiftungsvermögens: Ihre Zuwendung ab 500 Euro erhöht ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Zusätzlich können Sie als Stifterin oder Stifter weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im

Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu zehn Jahren verteilt werden. Kapitalgesellschaften können den erhöhten Abzugsbetrag nicht in Anspruch nehmen.

 

Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die „Bürgerstiftung Stadt Altötting“ in der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Altötting-Mühldorf" in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

 

Vertrag zugunsten Dritter oder Bezugsberechtigung: Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog .“ Vertrag zugunsten Dritter" für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun, ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Hierfür wenden Sie sich bitte an den/die Stiftungsberater/in der Sparkasse.

 

Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuerführen.

 

Sparkasse Altötting-Mühldorf

Stiftungsberatung
Katharinenplatz 17
84453 Mühldorf

Telefon: 08631 / 611 - 0
Fax: 08631 / 611 - 8219
E-Mail: info@spkam.de
Website: www.spkam.de

Stadt Altötting

Finanzverwaltung
Kapellplatz 2a
84503 Altötting

Telefon: 08671 / 5062-13
E-Mail: andrea.kreutner (at) altoetting.de
Website: www.altoetting.de

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft

Sparkasse Altötting-Mühldorf
IBAN DE80711510200031041940
BIC BYLADEM1MDF
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Stadt Altötting
(bitte angeben: Zuwendung oder Spende, Name und vollständige Anschrift)

Jetzt spenden!

Flyer Bürgerstiftung Stadt Altötting