Luftaufnahme vom Kapellplatz Altötting.

Der Bürgermeister Blog

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Donnerstag, 04. April 2024

Organspende

Liebe Leserinnen und Leser,

vor wenigen Tagen haben wir das wichtigste Hochfest der katholischen Kirche zelebriert: An Ostern feiern Christen weltweit, dass Jesus für die Menschen gestorben ist, um sie mit seiner Auferstehung vom Tod zu erlösen. Damit setzt sich der christliche Glaube mit einem Thema auseinander, das in unserer Gesellschaft häufig ein Tabu darstellt: Die eigene Endlichkeit. Im Alltag wird diese oft verdrängt und nicht über das sterben gesprochen.

Der Tod ist Teil unseres Lebens und es ist elementar, sich bewusst damit auseinanderzusetzen. Eine Thematik, die im Rahmen der Beschäftigung mit dem Tod auftritt und mir besonders wichtig ist, ist die Organspende. Ob als Spender oder Empfänger – Organspende kann jeden betreffen. So gehört seit Jahren ein Organspendeausweis zum Inhalt meiner Geldbörse, der meine Spendenbereitschaft dokumentiert. Eine Entscheidung, die leider immer noch von viel zu wenigen Personen in Deutschland geteilt wird: Während hierzulande mehr als 8.400 Patienten auf der Warteliste für ein Organ stehen, wurden etwa im vergangenen Jahr nur rund 900 Organspenden durchgeführt. Eine ernüchternde Bilanz, ist die Mehrheit der Deutschen laut Umfragen doch für eine postmortale Organspende.

Um den Bogen zum Eingang erwähnten Osterfest zu schlagen: Sollten wir die Spendenbereitschaft nicht als Akt der Nächstenliebe betrachten? Sind wir – überspitzt gesagt – Schlusslicht bei der Nächstenliebe? Vergleicht man Deutschland mit anderen europäischen Ländern, liegen wir leider tatsächlich unter dem Durchschnitt. So gibt es die meisten Organspenden in Spanien, Österreich und Kroatien. Auffallend hierbei: In diesen Ländern gilt die Widerspruchslösung. Das bedeutet, Personen müssen zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organspende widersprechen, ansonsten können Organe zu Transplantationen entnommen werden. Jeder ist zunächst automatisch Spender, bis er sich dagegen entscheidet. In Deutschland hingegen ist die Organspende in Form der Entscheidungslösung geregelt, die besagt, dass Organe nur postmortal entnommen werden dürfen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat, bei fehlender Entscheidung werden die Angehörigen gefragt. Eine Entnahme erfolgt außerdem nur, wenn der Hirntod festgestellt wurde, also der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktion.

Die Zahlen belegen klar, dass Deutschland hinsichtlich der Organspenden unterversorgt ist. Dies liegt einerseits an der gesetzlichen Regelung, die eine ausdrückliche Zustimmung notwendig macht. Andererseits existieren nach wie vor Berührungsängste und leider auch Unwahrheiten.

Daher mein Appell an Sie: Setzen Sie sich mit dem Thema Organspende aktiv auseinander und halten Sie Ihre Erklärung fest. Dies können Sie zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung tun. Seit März besteht außerdem die Möglichkeit, sich in das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende einzutragen, Informationen dazu finden Sie online unter www.organspende-register.de/erklaerendenportal/. Und völlig unabhängig davon, wie Sie letztendlich zur Organspende stehen: Entscheidend ist, dass Sie eine Entscheidung treffen!

Herzlichst
Ihr
 

Stephan Antwerpen
Erster Bürgermeister

Stadt Altötting, Organspende, Foto Pixabay

Foto: Pixabay