Im Gegenlicht erkennt man eine Hand, die ein Dokument unterschreibt.

Erschließungskosten

Erschließungskosten und Herstellungsbeiträge

Straßen

  • Erschließungskosten werden für die erstmalige endgültige Herstellung einer Anliegerstraße erhoben.
  • 90% der beitragsfähigen Kosten werden auf die Anlieger umgelegt, 10% trägt die Stadt.
  • Maßstab für die Verteilung sind Grundstücksfläche, Geschossigkeit und Nutzungsart.
  • Erschließungskosten können beispielsweise direkt nach Fertigstellung eines Neubaugebiets erhoben werden. Im Einzelfall kann die Abrechnung aber auch erst Jahre später erfolgen, z. B. wenn Teile der Straße erst später endgültig fertigstellt werden.
  • Sofern ein Bauträger / Eigentümer die Erschließung eines Neubaugebietes selbst übernimmt, erfolgt die Abrechnung der Kosten häufig direkt mit dem Erschließungsträger im Rahmen des Kaufvertrags.

Wasser und Kanal

  • Die tatsächlichen Kosten für den Grundstücksanschluss (auf Privatgrund) sind vom Eigentümer zu tragen (Ansprechpartner  Fragen: Alois Wieser, Tel: 08671-50).
  • Für die Nutzung der städtischen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung (z. B. Rohrnetz, Wasserwerk, Kläranlage, usw.) werden einmalig Herstellungsbeiträge erhoben. Diese bemessen sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche (inkl. Keller) der vorhandenen Gebäude.
  •  Ab 01.01.2019 betragen die Beiträge:
    • Wasser:
      • Grundstücksfläche: 0,85 € / m² zzgl. 7 % MwSt.
      • Geschossfläche: 1,70 € / m² zzgl. 7 % MwSt.
    • Kanal:
      • Grundstücksfläche: 1,55 € / m² (nur wenn Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird).
      • Geschossfläche: 5,20 € / m²

Sonstiges (Strom, Gas, Fernwärme, Telekommunikation, etc.)

Hier erfolgt die Erschließung und Abrechnung direkt mit den entsprechenden Anbietern.