Zehn- und Zwanzig-Cent Münzen.

Gebühren

Erhebung der Gebühren für Abfallentsorgung, Wasser und Kanal.

Gebühren

Die Steuerstelle der Stadt Altötting erhebt die Gebühren für die Abfallentsorgung, Wasser und Kanal.

Wasser- und Kanalgebühren

Die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren erfolgt am Ende eines jeden Jahres. Grundlage ist der tatsächliche Verbrauch.

Hierzu erhalten Sie von uns eine schriftliche Aufforderung, Ihren Wasserzähler abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen. Die Meldung ist möglich über das Bürgerportal, per Telefon, per Mail, per Fax, per Brief und natürlich auch persönlich.

Im Januar werden dann seitens des Steueramtes die Gebührenbescheide erstellt und zeitglich die neuen Vorauszahlungen festgelegt.

Im Falle eines Eigentümerwechsels, wenn Sie beispielsweise ihre Immobilie (ausgenommen Wohnungen und unbebaute Grundstücke) verkauft haben, melden Sie uns dies umgehend und nutzen Sie hierzu das Formular Eigentürmerwechsel. Anschließend können wir die abschließenden Abrechnungen erstellen. Ab dem Wechselmonat erhält dann der neue Eigentümer die entsprechenden Gebührenbescheide.

Hiervon nicht betroffen ist die Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine „Jahressteuer“ und die Umschreibung erfolgt immer auf den nächstfolgenden 01.01.. Privatrechtlich getroffene Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Verkäufer bleiben davon unberührt.

Steuerstelle - Rathaus Altötting

Frau Eileen Wiesner

Kontakt
Telefon: 08671 5062-15
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Grundsteuerveranlagung; Gewebesteuerveranlagung; Ermittlung der Wasser- und Abwassergebühren mit Bescheiderstellung; Widerspruchsbehandlung bei Gebühren- und Steuerbescheiden; Erlass und Vollzug von Beitrags- und Gebührensatzungen mit Stammsatzungen in den Bereichen: WAS, BGS-WAS, EWS und BGS-EWS; Müll- und Tonnenverwaltung (Bescheiderstellung und Gebührenabrechnung für den Landkreis); Admin (Finanzsoftware)

Abfallentsorgungsgebühren

Die Durchführung der „Müllabfuhr“ obliegt grundsätzlich dem Landkreis Altötting.

Die Festsetzung (Bescheid) der Gebühr aber erfolgt durch die Steuerstelle der Stadt Altötting im Namen und im Auftrag des Landkreises. Grundlage für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren ist die Gebührensatzung des Landkreises Altötting.

Die Gebühren dienen zur Deckung der Kosten für die Sammlung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen.

Sollten Sie Fragen zur Müllabfuhr / Papiertonne / Wertstoffhof haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Altötting.

Hinweise zur Abfalltrennung und Abfallentsorgung finden Sie auf den Seiten der Abfallwirtschaft beim Landratsamt Altötting.

Steuerstelle - Rathaus Altötting

Frau Eileen Wiesner

Kontakt
Telefon: 08671 5062-15
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
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Mo 8:00 - 14:00 Uhr

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Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Grundsteuerveranlagung; Gewebesteuerveranlagung; Ermittlung der Wasser- und Abwassergebühren mit Bescheiderstellung; Widerspruchsbehandlung bei Gebühren- und Steuerbescheiden; Erlass und Vollzug von Beitrags- und Gebührensatzungen mit Stammsatzungen in den Bereichen: WAS, BGS-WAS, EWS und BGS-EWS; Müll- und Tonnenverwaltung (Bescheiderstellung und Gebührenabrechnung für den Landkreis); Admin (Finanzsoftware)