Zwei Stimmzettel werden in eine Urne geschmissen.

Kommunalwahlen 2026

Kommunalwahl am 08.03.2026

Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger, die am Tag der Wahl

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • sich seit mindestens zwei Monaten (= Sonntag, 08.01.2026) im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,

  • nicht nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden Ihnen rechtzeitig zugestellt.

Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten, dann ist das bis Freitag, den 06.03.2026, 15.00 Uhr möglich.
Zur Beantragung des Wahlscheines einschließlich der Briefwahlunterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Rücksendung oder Rückgabe des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der unbedingt auf der Rückseite ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Die Unterlagen werden dann an die angegebene Anschrift versandt.

  • Persönliche Abholung nach Vorlage des auf der Rückseite ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungsbriefes. Sollte eine andere Person als Sie selbst den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen, so ist dies nur mit gesonderter Vollmacht   möglich. Die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes im unteren Teil. Sie muss ebenfalls komplett ausgefüllt und unterschrieben sein.

  • Möglich ist auch unter Angabe der Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer eine   schriftliche (formlose) Beantragung mit Ihren persönlichen Daten, so auch per Telefax (08671/5062-95) oder per E-Mail (einwohnermeldeamt (at) altoetting.de). WICHTIG – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

  • Weiter besteht die Möglichkeit, den Wahlschein einschließlich der Briefwahlunterlagen online zu beantragen (Bürgerserviceportal der Stadt Altötting). 

Bitte denken Sie daran, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr bei der Stadt Altötting – Wahlamt – eingegangen sein müssen!


Wichtige Informationen zur Briefwahl: 

In § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO wurde der Tag, ab dem die Erteilung von Wahlscheinenmöglich ist, auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher 41. Tag vor der Wahl) neu festgelegt. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können somit frühestens drei Wochen vor dem Wahltag (ab dem 16. Februar 2026) an die Wahlberechtigten herausgegeben werden, auch wenn die Stimmzettel bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorliegen. 

Das Wählerverzeichnis wird mit Stichtag 25.01.2026 angelegt, der Druck der Wahlbenachrichtigungen startet unmittelbar danach. Die Ausgabe der Wahlunterlagen darf aber erst ab dem 16.02.2025 (Erklärung s. o.) erfolgen. 
Vorher können keine Briefwahlunterlagen abgeholt werden!!!

 

Postzustellung am Wahlwochenende:

Laut Informationen der Deutschen Post, erfolgt am Wahlwochenende (Samstag/Sonntag) keine Zustellung/Leerung der Briefkästen mehr, d. h. die dort eingeworfenen Wahlunterlagen kommen unter Umständen nicht mehr rechtzeitig bei uns im Wahlamt an. Wir bitten Sie daher, am Wochenende die Briefwahlunterlagen nur noch bei uns direkt im Rathausbriefkasten einzuwerfen! Vielen Dank.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 08671/5062-30 zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt