In § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO wurde der Tag, ab dem die Erteilung von Wahlscheinen möglich ist, auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher 41. Tag vor der Wahl) neu festgelegt. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können somit frühestens drei Wochen vor dem Wahltag (ab dem 16. Februar 2026) an die Wahlberechtigten herausgegeben werden, auch wenn die Stimmzettel bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorliegen.
Das Wählerverzeichnis wird mit Stichtag 25.01.2026 angelegt, der Druck der Wahlbenachrichtigungen startet unmittelbar danach. Die Ausgabe der Wahlunterlagen darf aber erst ab dem 16.02.2025 (Erklärung s. o.) erfolgen.
Vorher können keine Briefwahlunterlagen abgeholt werden!
Postzustellung am Wahlwochenende:
Laut Informationen der Deutschen Post, erfolgt am Wahlwochenende (Samstag/Sonntag) keine Zustellung/Leerung der Briefkästen mehr, d. h. die dort eingeworfenen Wahlunterlagen kommen unter Umständen nicht mehr rechtzeitig bei uns im Wahlamt an. Wir bitten Sie daher, am Wochenende die Briefwahlunterlagen nur noch bei uns direkt im Rathausbriefkasten einzuwerfen! Vielen Dank.