Am 8. März finden die Kommunalwahlen statt. In Altötting werden Landrat, Kreistag, Stadtrat und Bürgermeister neu gewählt. Dabei kann bei der Wahl des Ersten Bürgermeisters eine Stimme vergeben werden, bei der Wahl des Stadtrates haben die Wahlberechtigten 24 Stimmen. In der Kreisstadt kandidieren fünf Kandidaten um das Amt des Bürgermeisters, außerdem stellen sich sechs Parteien bzw. Wählergruppen mit insgesamt 118 Kandidaten zur Stadtratswahl.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um vom Stimmrecht Gebrauch zu machen: Beim Setzen eines Listenkreuzes erhält jede Person, die auf der Liste (Wahlvorschlag) aufgeführt ist, eine Stimme. Diejenigen, die zweimal genannt sind, erhalten zwei Stimmen, die dreimal aufgeführten Bewerber drei Stimmen. Das Streichen einzelner Kandidaten ist zulässig.
Beim Kumulieren („häufeln“) kann ein Kandidat bis zu drei Stimmen erhalten, dabei vermerkt der Wähler die Zahl 1, 2 oder 3 neben dem Bewerbernamen.
Panaschieren („mischen“) bedeutet, dass der Wähler Kandidaten unterschiedlicher Listen wählen kann.
Möchte der Wähler nicht alle Stimmen gezielt auf Kandidaten verteilen, kann er zusätzlich eine Liste ankreuzen. Die restlichen Stimmen werden dann unter denjenigen Kandidaten auf dieser Liste verteilt, die noch keine Stimme erhalten haben, und zwar von oben nach unten, bis alle Stimmen aufgebraucht sind.
Auf der Homepage der Stadt Altötting kann die Stimmvergabe über folgenden Probestimmzettel getestet werden.