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Mittwoch, 13. Mai 2020

Öffnung der Biergärten – größere Freischankflächen

Ab sofort können Gastronomiebetriebe, falls gewünscht und soweit technisch möglich, einen Antrag stellen um die Sondernutzungserlaubnis der Freischankflächen vorübergehend zu erweitern. Damit möchte die Stadt Altötting die Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen für Gaststätten erleichtern. Gastronomiebetreiber dürfen sich gerne mit Herrn Wiesinger vom städtischen Tiefbauamt (08671 50 62 22), in Verbindung setzen.