Der Bundesrat hat am 30.01.2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltEntlastVO) zugestimmt. Diese tritt am 07.02.2026 in Kraft.
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren