Wahlscheinantrag für die Landtags- und Bezirkswahl am 28. September 2008
- für Stimmberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind -
(Hinweis: Wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Bayern, aber noch keine drei Monate im Regierungsbezirk Oberbayern wohnt (Hauptwohnsitz), darf nur an der Landtagswahl, nicht aber an der Bezirkswahl teilnehmen. Der Wahlschein enthält einen entsprechenden Vermerk.)
- Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk Ihres Stimmkreises oder durch Briefwahl wählen wollen.
- Wahlschein und Briefwahlunterlagen können Sie nur für sich selbst, nicht für eine andere Person beantragen.
- Die Frist für den Antrag läuft am 26.09.2008 15:00 Uhr ab. Geht der Briefwahlantrag nach Ende der Frist ein, kann eine Bearbeitung und Auslieferung nicht mehr garantiert werden.
Um eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person zu ermöglichen, werden Sie gebeten, alle Felder auszufüllen. Die Angaben sind vor allem für den Fall erforderlich, wenn Sie die Zusendung der Unterlagen an eine andere Adresse als Ihren gemeldeten Wohnsitz wünschen.
Ihre Angaben werden ausschließlich zum Zweck der Wahlscheinerteilung gespeichert und verarbeitet. Eine darüber hinausgehende Nutzung findet nicht statt. Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne direkt an uns wenden:
Stadt Altötting
Einwohnermeldeamt
Kapellplatz 2 A
84503 Altötting
Tel. 08671/5062-30
Öffnungszeiten:
| Montag | 08.00 – 14.00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |