Ehe anmelden

Sie haben die Frau oder den Mann fürs Leben gefunden?
Und Sie wollen jetzt heiraten?

Ehe anmelden

Informationen in Leichter Sprache

Zurück zur Seite in Alltags-Sprache

Ein Mann hält den Daumen hoch und macht damit das Zeichen für "Alles in Ordnung".

Sie haben die Frau oder den Mann fürs Leben gefunden?

Und Sie wollen jetzt heiraten?

Dann müssen Sie dies beim Standes-Amt anmelden.

Ein frisch getrautes Ehepaar steht mit Brautkleid und schwarzem Anzug nebeneinander. Strichzeichnung.

Wann kann ich eine Ehe anmelden?

Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner
müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen also voll-jährig sein.

Wenn Sie Ihren Antrag bei uns stellen wollen,
muß mindestens einer von Ihnen in

  • Altötting,
  • Emmerting,
  • Kastl,
  • Teising,
  • Tüßling oder
  • Unterneukirchen
    wohnen.

Wissen Sie schon, wann Sie heiraten wollen?

Sie können frühestens 6 Monate vorher einen Termin vormerken.

Sie müssen dazu beide bei uns vorbeikommen.  

Ein blauer Kalender mit 30 Tagen. Strichzeichnung.

Was brauche ich, um eine Ehe anzumelden?

Das hängt davon ab, in welcher Lage Sie sind.

Hier finden Sie nacheinander beschrieben,
was Sie in den möglichen Lagen brauchen.

1. Das brauchen Sie in jedem Fall:

Sind Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Deutsche?

Und Sie wohnen beide in

  • Altötting,
  • Emmerting,
  • Kastl,
  • Teising,
  • Tüßling oder
  • Unterneukirchen?

 

Und Sie waren noch nie verheiratet?

Dann müssen Sie zum Anmelden im Standes-Amt Folgendes mitbringen:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • eine beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register.
  • eine erweiterte Melde-Bescheinigung vom Einwohner-Meldeamt.
Ein grüner Personalausweis. Strichzeichnung.

Die beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register
bekommen Sie beim Standes-Amt in der Stadt, wo Sie geboren sind.

Sie können keine Geburts-Urkunde abgeben.

Sie können keine Geburts-Bescheinigung abgeben.

Wir nehmen nur eine beglaubigte Kopie von Ihrem Geburts-Register.

Eine Hand hält einen gelben Zettel mit einer Bescheinigung. Strichzeichnung.

Wenn Sie zusammen Kinder haben, brauchen Sie auch:
eine Geburts-Urkunde,
auf der Sie beide als Eltern stehen.

Diese Urkunde bekommen Sie beim Standes-Amt
in der Stadt, wo Sie die Geburt vom Kind gemeldet haben

Wichtig ist auch:

Wenn Sie als Aussiedler oder Übersiedler nach Deutschland gekommen sind:
Dann müssen Sie außerdem folgende Unterlagen abgeben:

  • Nachweis über Ihren Namen
    Zum Beispiel: Ihr Familien-Buch
    Oder eine andere Bescheinigung für Ihren Namen.
    Darauf muss Ihr Name stehen.
  • Namens-Änderungs-Urkunde
    Das ist eine Urkunde auf der steht:
    Ihr Name hat sich geändert.
    Wenn sich Ihr Name geändert hat,
    dann müssen Sie diese Urkunde abgeben
Achtung. Eine Frau gibt ein Zeichen. Da muss man aufpassen. Strichzeichnung.

2. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind in einem anderen Land gemeldet als Deutschland:

Bitte rufen Sie uns an.

Es gibt viel zu erklären.

3. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind nicht Deutsche oder Deutscher. Und Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin wohnen nicht in Altötting:

Wenn Sie beide nicht in Altötting wohnen,
müssen Sie die Ehe auch beim
Standes-Amt in Ihrem Heimat-Ort anmelden.

Das Standes-Amt in Ihrem Heimat-Ort schickt uns die Papiere direkt zu.

Wenn das Standes-Amt uns die Papiere geschickt hat,
dann melden wir uns bei Ihnen.

Dann legen wir gemeinsam einen Trau-Termin fest.

Und wir klären weitere Fragen.

4. Sie oder Ihr Partner oder Ihre Partnerin waren schon einmal verheiratet:

Dann brauchen Sie eine beglaubigte Kopie
vom Ehe-Register
der letzten Ehe.

Oder die beglaubigte Kopie von der Urkunde
zu Ihrer letzten Lebens-Partnerschaft.

Darauf muss stehen:
dass Sie diese letzte Ehe oder
Lebens-Partnerschaft aufgelöst haben.

Wenn Sie die letzte Ehe oder Lebens-Partnerschaft
erst vor kurzem aufgelöst haben,
steht die Auflösung vielleicht noch nicht darin.

Dann müssen Sie uns auch das Urteil der Scheidung zeigen.

Auf dem Scheidungs-Urteil muss stehen,
dass das Urteil rechtskräftig ist.
Das bedeutet, dass es gültig ist.

Wie melde ich eine Ehe an?

Sie rufen uns an und sagen Sie möchten einen Termin für die Anmeldung der Ehe.

Sie gehen gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zu uns ins Standes-Amt.

  • Dort sprechen Sie mit uns.
    Das können Sie nicht früher als 6 Monate vor dem geplanten Termin tun.
  • Zu dem Gespräch bringen Sie die Unterlagen mit.
  • Dann schlagen Sie vor, wo Sie den Heirats-Termin haben wollen.
    Und wann Sie Heirats-Termin haben wollen.

Wir sagen Ihnen dann, ob das geht.

Wenn nicht, machen wir mit Ihnen einen anderen Termin für die Heirat aus.

Ein Mann vom Amt sitzt hinter einem Schreibtisch. Strichzeichnung.

Was kostet das Anmelden einer Ehe?

Das Anmelden kostet 50 Euro.

Außer wenn einer der Partner oder Partnerinnen
keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat.

Staats-Angehörigkeit bedeutet:
Dass Sie zu einem bestimmten Staat gehören.
Zum Beispiel: Weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind.

Wenn einer der beiden Partner oder Partnerinnen
keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat.
Dann kostet das Anmelden 70 Euro.

Dazu kommen noch weitere Kosten:
Zum Beispiel:
Die Kosten für Urkunden und ein Familien-Stamm-Buch.
Dafür müssen Sie noch einmal etwa 40 bis 175 Euro bezahlen.

Für das Anmelden brauchen Sie auch eine
Erweiterte Melde-Bescheinigung.
Die Bescheinigung kostet zusätzlich 5 Euro.

Die Abbildung der Deutschland-Karte mit der deutschen Flagge in der Mitte. Strichzeichnung.

Wie kann ich bezahlen?

Sie können bar bezahlen.

Das heißt: Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Eine Hand gibt einen Geldschein weiter.

Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.

Eine blaue EC-Karte oder Chip-Karte. Strichzeichnung.

In welchem Gesetz stehen die Regeln zur Ehe?

Die Regeln zur Ehe stehen im
Personen-Stands-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist PStG.

Und in der Verordnung zur Ausführung des
Personen-Stands-Gesetzes
.

Die Abkürzung dafür ist PStV.

Ein blaues Gesetzbuch. Strichzeichnung.

Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.

Ein Mann liest in einem Buch. Er hat Angst, weil er den Inhalt nicht versteht.
Standesamtsleitung / stellvertretende AbteilungsleitungStandesamt , Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Rathaus Altötting

Frau Andrea Asbeck

Kontakt
Telefon: 08671 5062-51
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte

Standesamt - Rathaus Altötting

Frau Nadine Unterreiter

Kontakt
Telefon: 08671 5062-93
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte

Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.