Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Wann muss ich mich anmelden?

Wer eine Wohnung in Altötting bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung anmelden. Auch wenn man sich in dieser Wohnung regelmäßig zum Schlafen aufhält, gilt das als Bezug.

Gibt es eine Ausnahme von der Meldepflicht?

Wer im Inland bereits für eine Wohnung gemeldet ist und in Altötting eine weitere Wohnung bezieht, muss sich nicht anmelden, wenn diese Wohnung nicht länger als sechs Monate bezogen wird.

Wer danach immer noch in dieser Wohnung wohnt, muss sich innerhalb von zwei Wochen, dann rückwirkend zum Einzugsdatum, anmelden.

Wenn bereits bekannt ist, dass man sich in der weiteren Wohnung länger als sechs Monate aufhält, dann ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ab dem Einzug vorzunehmen.

Ich habe mehrere Wohnsitze in Deutschland - muss ich alle anmelden?

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, dann ist eine davon die Hauptwohnung. Nebenwohnung ist dann jede weitere Wohnung im Inland. Sie können auch mehrere Nebenwohnungen haben.

Wenn Sie in Deutschland bereits eine Wohnung haben und die weitere Wohnung nicht länger als sechs Monate bewohnt wird, dann muss keine Anmeldung erfolgen.

Zur Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular und das Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen.

Wie melde ich mich beim Einwohnermeldeamt an?

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

  • Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)
  • Kinderreisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung in Schriftform (der Mietvertrag reicht für die Anmeldung NICHT aus)
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen und für Kinder
  • Heiratsurkunde bei Ehepaaren
  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil bei geschiedenen Personen mit Namenserklärung, wenn nach der Scheidung der Geburtsname wieder angenommen wurde.

Wenn die Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen und es sich auch nicht um internationale Urkunden handelt, benötigen wir eine Übersetzung.

Ich wohne im Ausland, habe aber auch hier einen Wohnsitz - was muss ich tun?

Hier gilt, Personen die im Ausland wohnen, müssen sich nicht anmelden, wenn die Wohnung im Inland nicht länger als drei Monate bezogen wird.

Wer danach immer noch in dieser Wohnung wohnt, muss sich innerhalb von zwei Wochen, dann rückwirkend zum Einzugsdatum, anmelden.

Wenn bereits bekannt ist, dass man sich in der Inlandswohnung länger als drei Monate aufhält, dann ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen ab dem Einzug vorzunehmen.