Wohnungsgeberbestätigung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Wer ist Wohnungsgeber?

Wohnungsgeber im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist jeder, der einer anderen Person eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung zur Verfügung stellt (das kann auch ein einzelner oder mehrere Räume sein). Zum Benutzen zählt auch, wenn man in dieser Wohnung immer schlafen kann.

Im Regelfall ist das der Eigentümer, der die Wohnung vermietet bzw. die Hausverwaltungen.

Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn die Wohnung durch eine dritte Person benutzt wird, z. B. der Freund dann für seine Lebensgefährtin oder die Großmutter für das Enkelkind.

Ich bin Eigentümer meiner Wohnung - bin ich somit auch mein Wohnungsgeber?

Ja, das sind Sie. Sie füllen das Formular ebenfalls als Eigenbestätigung aus bzw. Sie können das dann auch bei uns vor Ort tun.

Von wem erhalte ich die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie in der Regel vom Vermieter der Wohnung bzw. von der Person, die Ihnen die Wohnung zum Wohnen überlassen hat, z. B. bei einem Untermietverhältnis.

Der Wohnungsgeber muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung die Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, die Sie dann zwingend zur Anmeldung mitbringen müssen.