Hilfe in Senioreneinrichtungen

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Leistungen werden allerdings nur so weit gewährt, als der Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann. Sollten Sie unterhaltspflichte Angehörige haben, wird deren Leistungsfähigkeit geprüft. Dabei wird ein Barbetrag (Taschengeld) zu Ihrer freien Verfügung berücksichtigt. Vor Eintritt der Sozialhilfe müssen daher alle anderen, der Sozialhilfe vorangehende Ansprüche, z.B. Renten, geltend gemacht werden.

Die Sozialhilfe umfasst Hilfe in Einrichtungen (Alten-und Pflegeheimen), sowie Kurzzeitpflege. Sozialhilfe muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Zur Beantragung von Hilfe in Senioreneinrichtungen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • sämtliche Vermögensnachweise
  • Kosten der Unterkunft (Mietvertrag)
  • Krankenversichertenkarte
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Die Anträge können im Sozialamt der Stadt Altötting gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch den Bezirk Oberbayern.

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