Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), BKGG (Wohngeld und/oder Kinderzuschlag) oder nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungen) beziehen, können beim Landratsamt Altötting, Sachgebiet Sozialwesen, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Folgende Leistungen können bezuschusst werden:

  • Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung
  • Kostenübernahme für ein warmes Mittagessen in der Schule und in der Kindertageseinrichtung
  • Zuschuss zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

Anlaufstelle im Landratsamt Altötting:

Bildungs- und Teilhabestelle
Sachgebiet Sozialwesen
Bahnhofstr. 50
84503 Altötting
Zimmer Nr. 15

Tel: 08671/502473
Fax: 08671/50271473

Die Anträge erhalten Sie im Sozialamt der Stadt Altötting. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes Altötting (https://www.lra-aoe.de).

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