Sterbefallanzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er verstorben ist, spätestens am dritten Werktag, der auf den Todestag folgt, zur Beurkundung angezeigt werden. Für Todesfälle innerhalb des Standesamtsbezirks Altötting (dazu gehören Altötting, Emmerting, Kastl, Teising, Tüßling, Unterneukirchen) muss dies beim Standesamt Altötting, mündlich oder schriftlich erfolgen.

Welche Unterlagen werden zur Anzeige eines Sterbefalls benötigt?

Dem Standesamt sind folgende Unterlagen und Urkunden im Original vorzulegen:

  • Ledige Verstorbene: beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters oder Geburtsurkunde
  • Verheiratete Verstorbene: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Geschiedene oder verwitwete Verstorbene: Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe (Scheidung, Auflösung oder Tod des Ehegatten oder Partners) ggf. zusätzlich Scheidungs- oder Auflösungsurteil oder Sterbeurkunde
  • ggf. Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein, Bescheinigung über Namensänderung etc.
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Erweiterte Meldebescheinigung

Sofern von Ihnen ein Bestatter zur Erledigung der Behördenangelegenheiten beauftragt wurde, übergeben Sie diesem die Originalunterlagen.

Wozu wird ein Leichenpass benötigt?

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist grundsätzlich ein Leichenpass in mehrsprachiger Form erforderlich. Dies gilt sowohl für Überführung zur Bestattung im Ausland, als auch für eine Fahrt in ein ausländisches Krematorium.

Wenn der Sterbefall im Standesamtsbezirk Altötting eingetreten ist, ist für die Ausstellung des Leichenpasses die Stadt Altötting zuständig. Der Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses ist persönlich beim Standesamt Altötting zu stellen. Sie können das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen. Der Leichenpass kann erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Welche Gebühren fallen für eine Sterbeurkunde an?

Sterbeurkunden für Sozialversicherungszwecke sind gebührenfrei.

Sterbeurkunden für den privaten oder sonstigen Gebrauch sind gebührenpflichtig:

  • Sterbeurkunde 12,-- €
  • internationale Sterbeurkunde 12,-- €
  • Ausstellung eines internationalen Leichenpasses 30,-- €

Wer muss den Sterbefall anzeigen?

Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist zunächst die Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Wurde ein Bestatter dazu beauftragt, erledigt dieser die Anzeigeformalitäten.

Die Anzeige eines Sterbefalles im Innklinikum gkU Altötting und Mühldorf oder in einem Alten- und Pflegeheimen nimmt der Träger der jeweiligen Einrichtung vor. Die Hinterbliebenen haben dort die notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Standesamtsleitung / stellvertretende AbteilungsleitungStandesamt , Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Rathaus Altötting

Frau Andrea Asbeck

Kontakt
Telefon: 08671 5062-51
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

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Vollzug des Personenstandsgesetzes; Kirchenaustritte

Standesamt - Rathaus Altötting

Frau Nadine Unterreiter

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Standesamt - Rathaus Altötting

Frau Simone Müller

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