Nahaufnahme einer Hand mit Stift, die gerade einen Wahlstimmzettel ausfüllt.

Wahlen, Volksbegehren und Bürgerentscheide

Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide

Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 GG Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben (08.10.2005 oder früher geboren),
  2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Bayern aufhalten,
  3. nicht nach Art. 2 des Landeswahlgesetzes vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

 

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden bereits zugestellt bzw. werden Ihnen rechtzeitig zugestellt.

Wenn Sie Briefwahl beantragen möchten, dann können Sie das bis Freitag, den 06.10.2023, 15.00 Uhr tun.

Zur Beantragung des Wahlscheines einschließlich der Briefwahlunterlagen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Rücksendung des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der auf der Rückseite (Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen) ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Die Unterlagen werden dann an die angegebene Anschrift versandt.
  • Mündliche Beantragung bei uns (bitte bringen Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief mit)
  • Sollte eine andere Person als Sie selbst den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen, so ist dies nur mit gesonderter schriftlicher Vollmacht möglich. Die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes im unteren Teil. Sie muss ebenfalls komplett ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Möglich ist auch unter Angabe der Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer eine schriftliche (formlose) Beantragung mit Ihren persönlichen Daten, so auch per Telefax (08671/5062-95) oder per Email (einwohnermeldeamt (at) altoetting.de). WICHTIG – eine telefonische Beantragung sowie per SMS ist nicht möglich!
  • Weiter besteht die Möglichkeit, den Wahlschein einschließlich der Briefwahlunterlagen online zu beantragen unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/altoetting unter der Rubrik Briefwahl-Antrag

Bitte denken Sie daran, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr bei der Stadt Altötting – Wahlamt – eingegangen sein müssen!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 08671/5062-30 zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt

 

Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

Bundestagswahl 2021

Kommunalwahl 2020

Europawahl 2019

Hier finden Sie die Ergebnisse der aktuell letzten Wahlen/Volks- oder Bürgerentscheide:

AbteilungsleitungÖffentliche Sicherheit und Ordnung , Marktwesen , Wahlen / Volksentscheide / Bürgerentscheide , Datenschutzbeauftragter - Rathaus Altötting

Herr Dipl. Verwaltungswirt (FH) Rainer Steinbrecher

Kontakt
Telefon: 08671 5062-26
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

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Fr 8:00 - 12:00 Uhr

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Plakatierung; Immisionsschutz; Lotterieverordnung; Katastrophenschutz; Gewerbeordnung; Ladenschlussgesetz; Gaststättengesetz