Winterdienst in der Stadt Altötting

Sicherheit bei Eis und Schnee

Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sind, räumen unsere Mitarbeiter vom städtischen Bauhof die Fahrbahnen frei und streuen bei Bedarf mit Auftausalz. Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben, bis wir auch Ihre Fahrbahn geräumt haben. Alles auf einmal geht einfach nicht.

In Altötting und Raitenhart werden insgesamt ca. 270 Straßen geräumt und gestreut. Hierfür sind sechs Fahrzeuge im Einsatz.

Die wichtigsten Fragen zum Winterdienst

Wo sichert der Winterdienst?

Zuerst werden die Hauptverkehrsstraßen durch den städtischen Winterdienst von Eis und Schnee befreit. Nebenstraßen werden meistens nur vom Schnee geräumt und nicht getreut.

Der Winterdienst hat vorrangig die Aufgabe, Gefahrenstellen auf verkehrswichtigen Straßen vor Glätte- und Schneegefahr zu sichern. Besondere Gefahrenstellen sind Kreuzungen, Gefällestrecken, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen und Behindertenparkplätze.

Zusätzlichen räumt und streut der Winterdienst alle verkehrswichtigen Geh- und Radwege im Stadtgebiet.

Wann sichert der Winterdienst?

Der Winterdienst beginnt je nach Wetterlage ab 03:30 Uhr mit dem Ziel, verkehrswichtige Straßen bereits für den ersten Berufsverkehr eis- und schneefrei zu machen. Ein Streueinsatz dauert etwa 3 Stunden, für einen Räum- und Streueinsatz benötigt  der Bauhof etwa 5 Stunden und mehr. Nach 20:00 Uhr wird in der Regel kein Winterdienst mehr durchgeführt. Bei lang anhaltenden, starken Schneefällen können nicht alle Räum- und Streustrecken gleichzeitig erfolgen.

    Welche Streumittel verwendet der Winterdienst?

    Bei Gefahr der Reif-, Eis- und Schneeglätte auf den Fahrbahnen und Gehwegen wird Streusalz in maschineller Streuung ausgebracht.

      Werden Geh- und Radwege vom Winterdienst geräumt?

      Wir streuen und räumen gegen Eis und Schneeglätte auf allen verkehrswichtigen Geh- und Radwegen, um die Geh- und Fahrwege bei entsprechend angepasster Fahrweise befahrbar zu machen.

      Die Geh- und Radwege werden zeitgleich und planmäßig mit den Ortsstraßen geräumt und mit Auftausalz gestreut. Dafür hat der Bauhof zwei Kleinfahrzeuge im Einsatz. Geh-, Radwege sowie besondere Gefahrenstellen und auf Brücken werden vorrangig und wiederholt betreut. Der Winterdienst kann nicht zeitgleich und an allen Orten sein um für befahrbare Geh- und Radwege zu sorgen.

      Welche Räum- und Streupflichten hat der Grundstückseigentümer?

      Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Haus- und Grundstückseigentümer die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich nicht nur schadenersatzpflichtig, sondern der Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht kann im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € belegt werden.

      Gehbahnen in diesem Sinne sind die befestigten Bürgersteige, wo kein Bürgersteig vorhanden ist, ein 1 m breiter Streifen der Straße entlang der Grundstücksgrenze.

      In welchem Zeitraum haben Grundstückseigentümer die Gehbahnen schnee- und eisfrei zu halten?

      Die Anlieger haben die Gehbahnen an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.

      Wo bekommen Grundstückseigentümer Splitt für die Gehbahnen?

      Splitt kann bei Bedarf kostenlos aus den im Stadtgebiet aufgestellten „Streukästen“ entnommen bzw. am alten Bauhof an der Traunsteiner Straße kostenlos abgeholt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt den Grundstückseigentümern, rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, benötigte Kleinmengen an Splitt abzuholen und frostsicher zu verwahren. Erfahrungsgemäß ist es nach Beginn der Frostperiode zunehmend schwierig, den Splitt auf dem alten Bauhofgelände in einem trockenen Zustand zu erhalten, da durch Niederschläge der Splitt durchfeuchtet wird und bei Frost sich nicht mehr lösen lässt.

      Wo darf der geräumte Schnee gelagert werden?

      Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

      Schnee auf den Dächern

      Informationen für Hausbesitzer

      Ein außergewöhnlicher Winter mit großen Schneelasten auf den Dächern kann zahlreiche Schäden, bis hin zu Dacheinstürzen, verursachen. Damit sich Hausbesitzer besser vorbereiten können, nachfolgend ein paar Informationen und Tipps.

      Vorab zu beachten ist vor allem, dass nicht die Schneehöhe, sondern das Schneegewicht maßgeblich ist. Pulverschnee ist leichter als Nassschnee, dieser im Volksmund bezeichnete „Pappschnee“, ist wiederum leichter als Eis.

      Hierzu ein Beispiel:          

      • 10 cm frisch gefallener Pulverschnee wiegt etwa 10 kg / m².
      • 10 cm Nassschnee kann bis zu 40 kg / m² wiegen.
      • Eine 10 cm dicke Eisschicht wiegt bis zu 90 kg / m² !!!

      Wie entsteht Eis auf der Dachfläche?

      Ungenügende Dachdämmung und/oder wechselnde Tau- und Frostperioden können zu Eisbildung auf dem Dach führen. Insbesondere bei Flachdächern ist die Gefahr sehr hoch, dass infolge verstopfter Entwässerungsrohre Schmelzwasser nicht abfließen kann und vereist.

      Wie hoch ist die zulässige Schneelast?

      Die zulässige Schneelast für das Dachtragwerk kann aus dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Hilfsweise geben die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsamt) oder Ingenieur- und Architekturbüros Auskunft.

      Wie groß ist die tatsächliche Belastung?

      Zur Ermittlung der tatsächlichen Schneelast ist das Gewicht pro m² Dachfläche zu bestimmen, eine Anleitung hierfür erhalten Sie im Hochbauamt der Stadtverwaltung.

      Wann soll die Dachfläche geräumt werden?

      Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, sollte das Dach geräumt werden. Sind von den Wetterdiensten Schneefälle vorausgesagt, ist eine vorsorgliche Befreiung von Altschnee empfehlenswert.

      Wie muss geräumt werden?

      Das Dach muss beim Betreten standsicher sein, zur Unfallvermeidung ist eine Absturzsicherung für Personen erforderlich. Der Schnee sollte zum Abtransport niemals auf eine Seite geräumt werden, da hierdurch wiederum erhöhte Lasten entstehen. In der Regel empfiehlt es sich, das Dach möglichst gleichmäßig zu entlasten. Bei Unsicherheit hinsichtlich Statik, Räumungsverfahren oder potentiellen Gefahren, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

      Was sollte vorbeugend beachtet werden?

      Als vorbeugende Maßnahme ist es ratsam, den Zustand der Dachkonstruktion zu kontrollieren und erforderliche Wartungsarbeiten, wie z. B. eine Reinigung der Dachentwässerung durchzuführen.

      Wer hilft bei der Räumung?

      Ist eine Räumung von Schneemassen selbst nicht machbar, sollte ein entsprechendes Unternehmen beauftragt werden. Die Stadtverwaltung oder die Feuerwehr gibt Ihnen gerne Auskunft, wer diese Arbeiten durchführt.

      Reinigungs- und Sicherungsverordnung