Corona-Konzept

Hier finden Sie alle Informationen zu einem Freibad-Besuch mit Abstands- und Hygieneregeln.

 

Corona-Konzept Freibadöffnung

Personenbezogene Einzelmaßnahmen

  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere ist der Zugang verwehrt.
  • Die Umkleidekabinen und Duschen sind ausschließlich zur alleinigen Nutzung oder für Familienmitglieder eines Hausstandes freigegeben.
  • Es werden die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für alle Besucher durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.
  • Wir unterliegen der Dokumentationspflicht. Das bedeutet, dass jeder Besucher beim Betreten des Freibades sich registrieren muss. Dies ist durch die Nutzung der Luca-App mittels QR-Code möglich, welcher am Eingang zum Freibad aushängt. Einfach einchecken und beim Verlassen wieder auschecken!
  • Zum anderen liegt wie bereits im vergangen Jahr an der Kasse ein Vordruck zur Erfassung der personenbezogenen Daten aus. Dieser muss vollständig ausgefüllt und beim Verlassen Bades in eine Urne geworfen werden. 
  • Hier können Sie den Erfassungsbogen ausdrucken
     

Allgemeine Informationen

  • Eine lückenlose Aufsicht ist nicht möglich und nach ständiger Rechtsprechung auch nicht erforderlich. Von den Besuchern ist daher eine erhöhte Eigenverantwortung notwendig.
     
  • Beim Besuch des Kiosks sind die Vorgaben des Kioskbetreibers einzuhalten.
     
  • Personen, die nicht zur Einhaltung der Maßnahmen bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. müssen das Freibad verlassen
Hier ist ein junges Mädchen im Schwimmbecken.
Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen
  • Derzeit dürfen max. 1.200 Personen ins Freibad St. Georgen. Der Eintritt in das Freibad erfolgt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung. Die Terminvergabe wird vor Ort durchgeführt. Um die Einhaltung der Besucher zu gewährleisten, werden die Badegäste beim Betreten und Verlassen gezählt. Ist die Maximalanzahl erreicht, werden keine weiteren Gäste ins Bad gelassen.
  • Um Warteschlangen und Ansammlungen an der Kasse zu vermeiden, werden mindestens stündlich die Besucherzahlen auf unserer Homepage aktualisiert.
  • Auf dem Boden finden Sie vorgegebene Markierungen, um den Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Es besteht FFP2-Maskenpflicht beim Betreten des Freibades. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  • Es sind alle Freizeiteinrichtungen unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen sowie des Abstandsgebots für Sie geöffnet.
  • Der Massagepilz ist in Betrieb, die Abstandsflächen werden entsprechend gekennzeichnet.

Folgende Personenzahlen sind in den Becken zugelassen:

Schwimmbecken 140 Personen
Nichtschwimmerbecken 240 Personen
Kinderplantschbecken 30 Personen

Organisation des Geländes

  • Die Wege, bei denen die Abstände nicht eingehalten werden können, werden mit Pfeilen bzw. Schildern gekennzeichnet (Einbahnregelung).
  • Die Toiletten im Eingangsbereich sind geöffnet.
  • Die Umkleidekabinen im Außenbereich (auf dem Gelände der Liegeflächen) bleiben geöffnet, der Vorhang wird aus hygienischen Gründen entfernt.
  • Die Umkleiden im Eingangsbereich sind ebenfalls unter Einhaltung des Mindestabstands geöffnet.
  • Die Dauermietschränke bleiben zugänglich und können gemietet werden.
  • Bei den Spinden wird nur ein Teil freigegeben.
  • Die Duschen im Innenbereich werden teilweise geöffnet.
  • Auf den Holzliegerosten müssen die Besucher Badetücher oder Decken unterlegen.

Die Stadt Altötting und das Team des Freibades St. Georgen wünscht allen Besucherinnen und Besuchern eine schöne Badesaison!

Hier sehen Sie das Schwimmerbecken des Altöttinger Freibades St. Georgen.