Für den Zugang zum Standesamt und Sozialamt gilt ab sofort die 3G-Regelung (geimpft - genesen - getestet).
Bitte zeigen Sie Ihren 3G–Nachweis unaufgefordert der jeweiligen Sachbearbeiterin bzw. dem jeweiligen Sachbearbeiter vor.
Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.
Nach wie vor ist für den Zutritt zum Standesamt (08671/5062-51) und Sozialamt (08671/5062-35) eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!