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Donnerstag, 27. Januar 2022

3G-Regel im Standesamt und Sozialamt

Für den Zugang zum Standesamt und Sozialamt gilt ab sofort die 3G-Regelung (geimpft - genesen - getestet).

Bitte zeigen Sie Ihren 3G–Nachweis unaufgefordert der jeweiligen Sachbearbeiterin bzw. dem jeweiligen Sachbearbeiter vor.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.

Nach wie vor ist für den Zutritt zum Standesamt (08671/5062-51) und Sozialamt (08671/5062-35) eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!