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Mittwoch, 04. März 2009

Elektronische Bürgerauskunft

Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Melderegisterauskunft über das Internet<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" /><o:p></o:p>

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Der Freistaat Bayern und die AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Bayern) haben in einem gemeinsamen Projekt eine „elektronische Bürgerauskunft“ realisiert. Hier wird jedem Bürger ermöglicht, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) über das Internet abzufragen. Als Datenbasis dient der gespeicherte zentrale Einwohnerteildatenbestand von allen bayerischen Kommunen.<o:p></o:p>

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Die Bürgerauskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns, kostenpflichtig.<o:p></o:p>

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Die Bürgerauskunft kann über das Internetportal der Bayerischen Staatsregierung https://buergerauskunft.zemaonline.de/bgausk aufgerufen werden.<o:p></o:p>

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Die Auskunft beinhaltet nur Daten zur Person, die datenschutzrechtlich unbedenklich sind. Es besteht KEINE Möglichkeit auf weitere Meldedaten (z.B. Religions- oder Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum usw.) zu zugreifen und diese einzusehen oder abzurufen. Die Auskunft wird nur erteilt, wenn eine Person zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Keine Auskunft wird erteilt, wenn die angefragte Person Widerspruch gegen die Melderegisterauskunft über das Internet eingelegt hat oder Auskunftssperren bestehen.<o:p></o:p>

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Jeder Bürger kann dieser Form der Auskunftserteilung jederzeit ohne Begründung widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Altötting (Tel. 08671/5062-30) erfolgen.<o:p></o:p>