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Dienstag, 24. Mai 2005

Hundekot – Gefahr für Kühe

Immer wieder wenden sich besorgte Landwirte an das Veterinäramt und beklagen sich über das Unverständnis von Hundebesitzern, die vor allem in der Nähe von Siedlungsgebieten den vierbeinigen Freund sein Geschäft auf ihren Wiesen verrichten lassen. Die Grundstücksbesitzer sind mit ihren Beschwerden durchaus im Recht. Sowohl aus abfall- als auch aus naturschutzrechtlichen Gründen ist dieses Verhalten der Hundebesitzer eigentlich nicht erlaubt. Während der Nutzzeit, bei Grünland, also der Zeit des Aufwuchses, gilt das ansonsten garantierte Betretungsrecht für landwirtschaftliche Flächen nämlich nicht. Hundekot muss als Abfall unschädlich beseitigt werden. Mit gutem Grund: Hundekot auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beeinträchtigt nicht nur die Futterqualität, sondern stellt eine konkrete gesundheitliche Gefährdung von Mensch und Tier dar.

Auf Feldern und Wiesen werden Lebensmittel in Form von Getreide oder Gemüse produziert oder es wird Futter für Nutztiere gewonnen, von denen wiederum die Lebensmittel Milch und Fleisch stammen. Die Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht daher den Grundsätzen einer hygienischen Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung. Mit dem Hundekot können Bandwurmeier und einzellige Parasiten ausgeschieden werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen (Echinokokkose, Coenurose oder Toxoplasmose beim Menschen, Aborte bei Rindern). Vor allem der Einzeller Neospora caninum ist inzwischen auch bei uns zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz Ursache von Erkrankungsfällen in Rinderbeständen.

Die Erreger werden mit dem Hundekot ausgeschieden und vom Rind mit verunreinigtem Futter aufgenommen. Sie parasitieren zeitlebens im Tierkörper. Bei trächtigen Kühen können die Parasiten in der Gebärmutter bis zum ungeborenen Kalb vordringen. Mögliche Folgen sind Früh- und Totgeburten, die Geburt lebensschwacher Kälber, Nachgeburtsverhalten und Fruchtbarkeitsstörungen. Die betroffenen Kühe geben weniger Milch, eine Weiternutzung ist meist nicht mehr wirtschaftlich und die Schlachtung zwangsläufig. Der Parasit kann sich über mehrere Generationen in einem Rinderbestand halten und ein beständiges Problem bleiben.

Auch für die betroffenen Rinder sollte der Tierschutzgedanke gelten – eine nicht unerhebliche Zahl von erkrankten Rindern, Totgeburten und lebensschwachen Kälbern könnte bei verantwortungsbewusstem Verhalten der Hundebesitzer vermutlich vermieden werden. Eine regelmäßige Entwurmung der Hunde bietet in diesem Fall übrigens keinen Schutz, weil einzellige Parasiten durch die gängigen Wurmmittel nicht abgetötet werden.

Den betroffenen Landwirten entsteht zudem erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch Erlöseinbußen, Tierarztkosten und nicht mehr verwertbares Futter. Das Veterinäramt appelliert daher aus Gründen des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene an alle Hundehalter, ihre Tiere nur auf dem eigenen Grundstück die Notdurft verrichten zu lassen oder die Häufchen mittels Entsorgungstüte mitzunehmen.