Eine Außenaufnahme des Forums Altötting am Abend.

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Donnerstag, 05. Mai 2022

WICHTIG

Gleichzeitig mit dem Frühjahr und dem Ausschlagen der Bäume häufen sich auch wieder die Hinweise, dass Sträucher und dgl. wieder in den sog. Luftraum über öffentliche Verkehrsflächen ragen. Dadurch kann es gelegentlich zu Situationen kommen, dass Fußgänger und vor allem Eltern mit Kinderwägen oder auch Menschen mit Gehhilfen und dgl. nicht mehr ausreichend Platz finden und auf die Fahrbahn ausweichen müssen.  Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Anlieger verpflichtet sind, den Luftraum in einer Höhe von 4,50 Meter über Fahrbahnen und 2,50 Meter über Geh- und Radwegen stets freizuhalten. Der Luftraum wird im Regelfall ab der Hinterkante des Gehweges definiert.  Verkehrszeichen und –einrichtungen sind ebenfalls von überhängendem Astwerk und dgl. freizuhalten.

Gleiches gilt für Sichtdreiecke. Diese sind ab einer Wuchshöhe von etwa 80 bis 90 cm freizuhalten. Sichtdreiecke an Einmündungen oder gefährlichen Kreuzungen gibt es auch im Außenbereich. Die Landwirte werden eindringlich gebeten, an solchen Stellen keine hochwachsenden Pflanzen anzubauen.

Des Weiteren ist Gras und Unkraut, welches aus den Ritzen und Rissen auf dem Gehweg wächst, gemäß Reinigungsverordnung regelmäßig von den Anliegern zu entfernen.