Ein Hund blickt in die Kamera.

Hund anmelden

Es ist Ihre Pflicht:
Ihren Hund anzumelden.

 

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Informationen in Leichter Sprache

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Ein Mann hält den Daumen hoch und macht damit das Zeichen für "Alles in Ordnung".

Wenn Sie einen Hund haben:
Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.

Es ist Ihre Pflicht:
Ihren Hund anzumelden.
Das gilt zum Beispiel auch:

  • wenn der Hund einem Verein gehört
  • oder wenn es ein Wach-Hund bei einer Firma ist.

Wenn Sie sich einen Hund anschaffen:
Dann müssen Sie den Hund innerhalb von 4 Wochen anmelden.

Wenn Ihre Hündin schwanger ist und Babys bekommt:
Dann dürfen die jungen Hunde 6 Monate alt werden.
Nach den 6 Monaten müssen Sie die Hunde innerhalb von 4 Wochen anmelden.

Bei der Hunde-Steuer gibt es Ermäßigungen.

Das heißt: Sie müssen bei bestimmten Gründen
weniger Hunde-Steuer oder keine Hunde-Steuer bezahlen.

Ein brauner Hund mit grünem Halsband. Strichzeichnung.

Was kostet die Hunde-Steuer?

Die Hunde-Steuer kostet für jeden Hund:

40 Euro für ein Jahr.

Zum Beispiel:
Wenn Sie 2 Hunde haben:
Dann müssen Sie 2 mal 40 Euro für jedes Jahr bezahlen.
Das sind 80 Euro für jedes Jahr.

Eine Hand gibt einen Geldschein weiter.

Wie melde ich meinen Hund an?

Sie füllen das Formular für das Anmelden aus.

Das können Sie im Internet tun.

Das Formular ist in Alltags-Sprache.

Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie jemanden danach.

Hier können Sie das Formular aufrufen.

Ein Frau gibt einer anderen Frau Hilfe beim Ausfüllen von Formularen. Strichzeichnung.

Drucken Sie bitte das Formular aus und füllen es für das Anmelden aus.

Dann unterschreiben Sie es.

Schicken Sie bitte das Formular mit der Post
oder als Fax
an das Steuer-Amt.

Wenn sich bei Ihnen etwas ändert:
Dann müssen Sie uns das schreiben.

Zum Beispiel:

  • wenn Sie umziehen
  • oder wenn Sie noch einen Hund bekommen

Wenn Ihr Hund angemeldet ist:
Dann schicken wir Ihnen eine Hunde-Marke mit der Post.

Die Hunde-Marke muss der Hund
draußen gut sichtbar tragen.

Ein Brief wird in einen Umschlag gesteckt. Strichzeichnung.

Anmeldung beim Ordnungs-Amt

Im Landes-Hunde-Gesetz steht:
welche Hunde Sie auch beim Ordnungs-Amt anmelden müssen.

Dazu gehören diese Hunde:

  • die gefährlich sind
  • von bestimmten Rassen
    zum Beispiel: Rottweiler

Wenn Sie einen solchen Hund oder ein solches Hunde-Baby haben:
Dann müssen Sie diese im Ordnungs-Amt anmelden.

Ein Gebäude trägt den Namen Amt. Strichzeichnung.

Befreiung von der Hunde-Steuer

Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Dann können Sie eine Befreiung beantragen.

Befreiung heißt: Sie müssen keine Hunde-Steuer bezahlen.

Die Befreiung von der Hunde-Steuer
können Sie nur für einen Hund bekommen.

Sie müssen nachweisen:

  • In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis muss dafür stehen:
    100 Prozent Grad der Behinderung
    und Blind oder Taub
  • Der Hund darf nur für Sie da sein.
  • Der Hund muss eine Ausbildung haben.
  • Ihr Leben mit Behinderung soll durch den Hund besser werden.
Ein grün-roter Schwer-Behinderten-Ausweis. Strichzeichnung.

Wenn Sie das beantragen wollen:
Dann brauchen wir von Ihnen:

  • eine Kopie von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis,
  • von Vorder-Seite und von Rück-Seite,

oder

  • Eine Kopie vom Bescheid der Abteilung:
  • Feststellungs-Verfahren nach dem Schwer-Behinderten-Recht. 

Wir brauchen auch:

  • Den Nachweis über die Ausbildung und Prüfung vom Hund:
  • als Führ-Hund für Blinde oder Begleit-Hund für Menschen mit anderer Behinderung.

Ein Rettungs-Hund kann ebenfalls befreit sein.

Der Rettungs-Hund muss dafür regelmäßig im Einsatz sein

Ein Blindenhund wird an seinem Geschirr geführt. Strichzeichnung.

Muss ich vorsprechen?

Nein.

Sie müssen nicht zu uns kommen.

Den Antrag können Sie uns mit der Post schicken.

Ein Brief wird in einen Umschlag gesteckt. Strichzeichnung.

Muss ich Gebühren bezahlen?

Nein.

Die Anmeldung ist kostenlos.

Kontakt

Hier finden Sie weitere Informationen in Alltags-Sprache.

Ein Mann liest in einem Buch. Er hat Angst, weil er den Inhalt nicht versteht.

Text: © Atelier Leichte Sprache
Fotos: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.