Zuständig für die Fischerprüfung ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Prüfung wird nur noch im Online-Prüfungsverfahren abgelegt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Fischereirecht
Informationen zur Fischerprüfung
Zuständig für die Fischerprüfung ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Prüfung wird nur noch im Online-Prüfungsverfahren abgelegt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.