Fischereirecht

Jeder, der den Fischfang in Bayern ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein.

Kinder unter 10 Jahren

Hierbei ist zu beachten, dass Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in sehr begrenztem Umfang als Helfer eines volljährigen Anglers (Fischereischeininhabers) beteiligt werden dürfen. Kinder unter 10 Jahren erhalten keinen Fischereischein.

Kinder ab dem 10. Lebensjahr

Ab dem 10. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der Jugendliche muss dafür einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben.

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit oder ohne Fischerprüfung

Ab dem 14. Lebensjahr kann der Jugendliche wählen. Der Jugendliche kann ab dem 12. Lebensjahr die staatliche Fischerprüfung ablegen. Den Fischereischein selbst erhält er aber erst an seinem 14. Geburtstag.

Er hat hier die Wahl, ob er

a) weiterhin mit einem Jugendfischereischein unter ständiger Aufsicht eines volljährigen Anglers angelt oder

b) einen Fischereischein für fünf Jahre oder auf Lebenszeit beantragt.

Der Erlaubnisschein für den Fischereischeininhaber ist in jedem Fall erforderlich. Der Pächter oder Eigentümer des Fischereigewässers kann im Fall b) weitere Beschränkungen erlassen, wenn er das für notwendig erachtet.

Personen ab dem 18. Lebensjahr

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) kann jemand nur noch fischen, wenn er die Fischerprüfung bestanden hat und einen Fischereischein für fünf Jahre oder auf Lebenszeit beantragt hat.

Jahresfischereischein (Touristenschein)

Hat ein Fischereischeinbewerber keinen Wohnsitz in Deutschland, dann kann er einen Jahresfischereischein erhalten (Touristenschein). Dieser ist für drei Monate im Jahr gültig und kann auf drei beliebige Zeiträume aufgeteilt werden.

Hinweise zur Beantragung des Fischereischeins

Wer ist zuständig für die Erteilung des Fischereischeins?

Der Fischereischein wird durch die zuständige Wohnsitzgemeinde erteilt.

Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, erteilt die Gemeinde den Schein, in deren Gebiet der Fischfang ausgeübt werden soll. Das betrifft nur den sog. Touristenschein (Jahresfischereischein).

Informationen zur Zweitschrift

Sollte ein Fischereischein für fünf Jahre oder auf Lebenszeit verloren gegangen oder unbrauchbar geworden sein, so kann die sog. Zweitschrift beantragt werden.

Gebühren

Fischereiabgabe

 

bei Zahlung für fünf Jahre

40,00 €

bei einmaliger Zahlung auf Lebenszeit

Hier richtet sich die Abgabe nach dem Lebensalter - hier fragen Sie bei uns bitte nach

Ermäßigung 50 % möglich – bei Zahlung auf fünf Jahre

Fischereischein für Jugendliche nur bei der Zahlung auf fünf Jahre mit bestandener Fischerprüfung sowie für Personen in der Ausbildung zum Fischwirt/Fischwirtin

Ermäßigung 50 % möglich

Fischereischein für volljährige Personen mit einer Behinderung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Jugendfischereischein ab dem 10. Lj.

10,00 €

Jugendfischereischein ab dem 15. Lj.

7,50 €

Jugendfischereischein ab dem 16. Lj.

5,00 €

Jugendfischereischein ab dem 17. Lj.

2,50 €

Jahresfischereischein

15,00 €

 

 

Fischereigebühr

 

Fischereischein auf Lebenszeit und fünf Jahre

35,00 €

Jahresfischereischein

7,50 €

Jugendfischereischein

5,00 €

 

Welche Unterlagen werden zur Beantragung des Fischereischeins benötigt?

  • Sie müssen einen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins stellen. Bei Kindern und Jugendlichen ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig.
  • Ein aktuelles Lichtbild muss bei der Beantragung ebenfalls mit vorgelegt werden.
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen.
  • Das Mindestalter von 10 Jahren muss erreicht sein. Andernfalls kann kein Fischereischein beantragt werden.
  • Der Nachweis über die bestandene Fischerprüfung bei der Bayerischen Landesanstalt für Fischerei in Starnberg (wer in Bayern seine Hauptwohnung hat, muss auch die bayerische Prüfung vorlegen) muss vorgelegt werden.
  • Volljährige Personen, die eine geistige Behinderung haben mit einem festgestellten Grad der Behinderung von entweder mindestens 80 % v. H. oder von mindestens 50 % v. H. können einen Fischereischein ohne abgelegte Prüfung erhalten. Im Fall der 50 % v. H. muss nachgewiesen werden, dass eine Schule zur sonderpädagogischen Förderung besucht wurde oder derzeit wird. Der Fischfang kann hier nur in verantwortlicher Begleitung ausgeführt werden.
  • Ebenfalls können volljährige Personen einen Fischereischein oder Fischerprüfung erhalten, wenn sie durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises und einer fachärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie nach Art und Schwere ihrer körperlichen oder seelischen Behinderung die Fischerprüfung nicht bestehen können. Auch hier kann der Fischfang nur in verantwortlicher Begleitung ausgeführt werden.

Informationen zur Fischerprüfung

Zuständig für die Fischerprüfung ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Prüfung wird nur noch im Online-Prüfungsverfahren abgelegt.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.

Leitung EinwohnermeldeamtEinwohnermeldeamt , Passamt , Fischereirecht - Rathaus Altötting

Frau Magdalena Nath

Kontakt
Telefon: 08671 5062-30
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Meldeauskunft; Führungszeugnis; Bürgerbegehren; Bürgerentscheide; Fischereischeinerteilung; Passwesen

Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt, Stv. SachgebietsleitungEinwohnermeldeamt , Passamt , Fischereirecht - Rathaus Altötting

Frau Doreen Tonkowski

Kontakt
Telefon: 08671 5062 92
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Meldeauskunft; Führungszeugnis; Fischereischeinerteilung; Passwesen; Gewerbeauskünfte

Einwohnermeldeamt , Passamt , Fischereirecht - Rathaus Altötting

Frau Andrea Stemplinger

Kontakt
Telefon: 08671 5062-91
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Meldeauskunft; Führungszeugnis; Fischereischeinerteilung; Passwesen

Bürozeiten: MO 08:00 - 12:00 Uhr, DO 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr, FR 08:00 - 12:00 Uhr

Einwohnermeldeamt , Passamt , Fischereirecht - Rathaus Altötting

Frau Claudia Wersching

Kontakt
Telefon: 08671 5062-45
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Meldeauskunft; Führungszeugnis; Fischereischeinerteilung; Passwesen

Bürozeiten: DI 08:00 - 12:00 Uhr, MI 08:00 - 12:00 Uhr, DO 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr, FR 08:00 - 12:00 Uhr

Einwohnermeldeamt , Passamt , Fischereirecht - Rathaus Altötting

Frau Petra Drieschner

Kontakt
Telefon: 08671 5062-91
Adresse: Rathaus AltöttingKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo 8:00 - 14:00 Uhr

Di, Mi 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr

Do 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Meldeauskunft; Führungszeugnis; Fischereischeinerteilung; Passwesen

Bürozeiten: MO 08:00 - 14:00 Uhr, DI 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr, MI 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr