Zuständig für die Fischerprüfung ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Prüfung wird nur noch im Online-Prüfungsverfahren abgelegt.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Zuständig für die Fischerprüfung ist die Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Prüfung wird nur noch im Online-Prüfungsverfahren abgelegt.
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