Der Reisepass

Am 1. März 2017 wurde der „neue“ Reisepass der 3. Generation eingeführt. Hier ist nach wie vor der Chip enthalten, auf dem die personenbezogenen Daten des Reisepassinhabers gespeichert sind sowie zwei Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild. Aufgrund weiterer Sicherheitsmerkmale und neuer Materialien ist dieser Reisepass fälschungssicherer geworden.

Reisepässe, die bis 28. Februar 2017 ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig bis zum vorgesehenen Ablaufdatum.

Informationen zu den neuen Sicherheitsmerkmalen des Reisepasses erhalten Sie auf der Website des Bundesministerum des Innern für Bau und Heimat.

Informationen zur Antragstellung und Abholung des Reisepasses finden Sie auf der folgenden Seite:

Hinweise, was im Falle von Verlust und Wiederauffindung des Reisepasses zu tun ist, haben wir hier für Sie zusammengestellt.