Verlust und Wiederauffindung des Reisepasses

Ich habe meinen Reisepass verloren oder er wurde gestohlen, was muss ich jetzt tun?

Sie müssen unverzüglich den Verlust oder Diebstahl bei uns melden oder bei der Polizei und mit dieser Anzeige dann zu uns kommen. Warum unverzüglich? Damit eventuellem Missbrauch vorgebeugt werden kann. Das verlorene Dokument wird in der INPOL-Sachfandung ausgeschrieben.

Wenn ein Diebstahl bei uns gemeldet wird, dann müssen Sie das immer zusätzlich bei der Polizei anzeigen.

Die Verlust- oder Diebstahlanzeige ist eine Pflicht des Passinhabers, d. h., Sie müssen die Anzeige machen.

Ich habe meinen Reisepass im Urlaub verloren oder er wurde dort gestohlen, was muss ich jetzt tun?

Erstatten Sie Anzeige unbedingt bei der ausländischen Polizeidienststelle und kommen Sie nach Urlaubsende mit dieser Anzeige zu uns, weil wir diese bei uns ebenfalls aufnehmen müssen.

Es kann sein, dass Sie für die Rückreise ein neues Dokument benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung dort vor Ort.

Ich habe meinen Reisepass wieder gefunden, muss ich jetzt zu Ihnen kommen?

Ja – auf jeden Fall. Sie müssen mit dem wieder aufgefundenen Dokument zu uns kommen, damit wir die Anzeige über den Verlust zurücknehmen können. Das ganze nennt sich Wiederauffindungsanzeige und ist genauso eine Pflicht wie die Verlustanzeige. Der Reisepass wird dann aus der INPOL-Sachfahndung heraus genommen. Wenn dies nicht geschieht, dann haben Sie u. U. Probleme bei künftigen Reisen und Kontrollen.