Stadt Altötting, Fundbüro, Ring auf Boden, Foto: Pixabay

Fundbüro

Fundbüro Altötting

Sie haben etwas verloren oder einen herrenlosen Gegenstand gefunden? Dann wenden Sie sich an das Fundbüro Altötting. Dort geben wir Ihnen Auskunft über abgegebene Fundsachen.

Eine aktuelle Übersicht aller Fundgegenstände finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung von Fundgegenständen.

Fahrradversteigerung

Am Donnerstag, den 10. September 2026, ist es wieder so weit: Die Stadt Altötting versteigert Fundfahrräder, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist weder von den Eigentümerinnen und Eigentümern noch von den Finderinnen und Findern abgeholt wurden.

Die Fahrräder können ab 17:00 Uhr in der Stadtgalerie Altötting, Papst-Benedikt-Platz 3, besichtigt werden. Die Versteigerung beginnt um 18:00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Ein Auktionshammer

Fundanzeige - Informationen für Finder

Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10.- € findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Stadt Altötting oder jede Polizeidienststelle, die es dann dem Fundbüro weiterleitet.

Bei der Erstellung einer Fundanzeige sind von Amts wegen folgende Daten schriftlich festzuhalten:

  • Tag der Anzeige
  • Zeit und Ort des Fundes
  • Art der Fundsache, genaue und detaillierte Beschreibung
  • Name, Kontaktdaten und Anschrift des Finders
  • ob der Finder auf seine Rechte aus dem Fund (§§ 971 bis 975 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) verzichtet. Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 Bürgerliches Gesetzbuch 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500,- €, bei einem Mehrwert ab 500,- € 3 %.

Nach Ablauf von sechs Monaten Aufbewahrungsfrist ab der Anzeige des Fundes, erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder der Eigentümer sich bei der zuständigen Behörde gemeldet hat.

Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden. Ist eine Fundsache einem Eigentümer zuzuordnen, so wird dieser umgehend über den Eingang seiner Fundsache beim Fundbüro benachrichtigt (z. B. bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten, usw.).

Verlustanzeige

Natürlich können Sie auch Ihren Verlust beim Fundbüro der Stadt Altötting anzeigen. 

Um Ihren verlorenen Gegenstand zweifelsfrei identifizieren zu können, sollte er in der Anfrage möglichst genau beschrieben werden und die Umstände des Verlustes (Tag, Ort) genannt werden.

Fundgegenstände, die im Fundbüro der Stadtverwaltung abgegeben wurden, liegen für sechs Monate zur Abholung bereit. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand entsorgt oder wohltätigen Zwecken zugeführt.

Über den Fundservice Deutschland können Sie Ihre Verlustanzeige online aufgeben.

Kostenersatz

Gemäß § 9 Fundverordnung wird ein Kostenersatz bei Abholung von Fundsachen erhoben der sich am Aufwand für die Bearbeitung und Lagerung der Fundsachen orientiert. Hier steht Ihnen zur Ansicht das Kostenverzeichnis gültig ab 01.06.2026 zur Verfügung.

Countergeschäft - Information und Reservierung , Fundbüro - Bürger- und Touristinfo

Frau Friederike Ritzinger

Kontakt
Telefon: 08671 5062-35
Adresse: Bürger- und TouristinfoKapellplatz 2a84503 Altötting
Bürozeiten

Mo: 08:00 – 14:00 Uhr
Di - Mi: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Mai bis Oktober und Christkindlmarkt zusätzlich:
Freitag: 12:00 - 16:00 Uhr
Samstag/Sonntag/Feiertag: 10:00 – 15:00 Uhr

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