| Kinder bis 6 Jahre und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100% 1 | Frei |
| Erwachsene | 4,50 € |
| Jugendliche, Schüler, Studenten .... 2 | 3,00 € |
| Inhaber einer Jugendleiterkarte 3 | 3,00 € |
| Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50% 2 | 3,00 € |
| Schülergruppe | 1,00 € |
Eintrittspreise
Einzelkarten
Zwölferkarte
| Kinder bis 6 Jahre und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100% 1 | Frei |
| Erwachsene | 45,00 € |
| Jugendliche, Schüler, Studenten .... 2 | 30,00 € |
| Inhaber einer Jugendleiterkarte 3 | 30,00 € |
| Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50% 2 | 30,00 € |
Saisonkarte
| Kinder bis 6 Jahre und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100% 1 | Frei |
| Erwachsene | 65,00 € |
| Jugendliche, Schüler, Studenten .... 2 | 40,00 € |
| Inhaber einer Jugendleiterkarte 3 | 40,00 € |
| Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50% 2 | 40,00 € |
Familien- und Ferienkarte
| Familienkarte | 95,00 € |
| Familienkarte Alleinerziehende (1 Erwachsener mit eigenen Kind(ern)) | 75,00 € |
Die Einzeleintrittsgebühren nach § 6 Nr. 1 c) für die Einzelkarten betragen ab 18.00 Uhr 2,50 Euro.
1 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind in Begleitung Erwachsener von den Benutzungsgebühren nach § 3 Abs. 1 befreit. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 % sind von den Benutzungsgebühren nach § 3 Abs. 1 befreit. Genehmigte Begleitpersonen erhalten freien Eintritt.
2 Die ermäßigten Gebühren nach § 6 Nr. 1. c) gelten generell für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus für Vollzeit- und Berufsschüler, für Studenten sowie für Bundesfreiwilligendienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren. Die ermäßigten Gebühren für Schwerbehinderte gelten bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %. Schüler und Berufsschüler über 18 Jahren sowie Studenten haben auf Verlangen einen Ausweis der Schule bzw. Hochschule mit Lichtbild vorzulegen. Jugendliche unter 18 Jahren haben sich im Zweifelsfall durch Bundespersonalausweis o. ä. zum Nachweis des Unterschreitens der Altersgrenze auszuweisen. Bundesfreiwilligendienstleistende haben bei Inanspruchnahme der Gebührenermäßigung ihre jeweiligen Dienstausweise vorzulegen. Schwerbehinderte haben auf Verlangen den amtlichen Ausweis vorzulegen. Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres haben einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
3 Jugendleiter sowie Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten eine Ermäßigung nach Vorlage einer gültigen Jugendleiter- bzw. Ehrenamtskarte.
4 Ab 18.00 Uhr gilt der Abendtarif und betrifft nur den Erwerb von Einzelkarten.