FFP2-Masken

Erwerb von FFP2-Masken

Ausgabe von Masken

Ausgabe von Masken für Altöttinger Bürgerinnen und Bürger ab Montag 18. Januar 2021

Ab Montag, 18.01.2021 gilt in Bayern im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Maskenpflicht. Die Kreisstadt Altötting möchte den Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Maskenpflicht helfen und hat daher über den Landkreis Altötting KN 95 Masken (entsprechen den FFP2 Masken) bezogen. Diese Masken können zum Selbstkostenpreis von 1,00 € pro Maske über das Tourismusbüro im Rathaus erworben werden. Die Masken werden im 3er Pack ausgegeben (3 Masken = 3 € )

Die Ausgabe der Masken erfolgt über das Fenster des Tourismusbüros (rechts neben dem Haupteingang des Rathauses) in der Zeit von:

Montag – Donnerstag 08:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Bitte achten Sie beim Einkauf der Masken und beim Warten auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen und der geltenden Maskenpflicht.

Außerdem können die Masken für pflegende Angehörige, welche vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt werden, ausgegeben werden. Hinsichtlich der Ausgabe gibt es folgende Kriterien:

  • jeweils drei Schutzmasken an die Hauptpflegeperson,
  • Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung