Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass auf Grund geänderter Aufstellung der Marktstände die Zufahrt zur Tiefgarage an der Hofmark am Samstagvormittag während des Wochenmarktes wieder möglich ist.
Die Stadtverwaltung appelliert weiterhin an die Marktbesucher den Mindestabstand von 1,5 m unbedingt einzuhalten. Ein Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Mindestabstände im Auftrag der Stadt kontrollieren.
Seit Montag, 11.05.2020 gilt auf Wochen-und Bauernmärkten Maskenpflicht, d.h. das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.