Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe (SGB XII).

Die Leistungen sollen den Lebensunterhalt hilfebedürftiger Menschen sicherstellen, die

  • die Altersgrenze (Rente/Pension) erreicht haben oder
  • die mindestens 18 Jahren alt und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert  sind

Einzige Anspruchsvoraussetzung ist eine bestehende Notlage. Dies bedeutet, Sie haben kein ausreichendes Einkommen und Vermögen. Sie erhalten auch keine andere ausreichende Hilfe, z.B. von Angehörigen oder durch andere Sozialleistungsträger.

Ob und in welcher Höhe Sozialleistungen gewährt werden, hängt ab von

  • der Größe der Bedarfsgemeinschaft (Anzahl der Familienmitglieder ihres Haushaltes)
  • der Höhe der Kosten der Unterkunft
  • der Höhe der Krankenversicherung
  • der Höhe des Familieneinkommens und des verwertbaren Vermögens

Zur Beantragung der Grundsicherung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • sämtliche Vermögensnachweise
  • Kosten der Unterkunft (Mietvertrag)
  • Krankenversichertenkarte
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Ob Leistungen zur Grundsicherung gewährt werden, entscheidet das Landratsamt Altötting. Die Anträge erhalten Sie im Sozialamt der Stadt Altötting.

Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung erhalten Sie auch im BayernPortal.

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