1. Phase

Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch

Am 21.09.2009 fasste der Stadtrat der Stadt Altötting den Beschluss zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbauch für das Gebiet der Altstadt bzw. Innenstadt. Der von den beauftragten Büros erstellte Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen wurde vom Stadtrat am 14.07.2009 zur Kenntnis genommen und bildete die Grundlage für das weitere Verfahren.