Eine Luftaufnahme des Altöttinger Kapellplatzes.
Zurück zur Übersicht

Dienstag, 26. Mai 2020

Aktuelle Infos zur Corona-Krise

Aktuelle Informationen zum Corona Virus (diese Seite wird täglich aktualisiert):

Der Schutz der Bevölkerung und der Gäste vor Ansteckung ist aktuell oberstes Gebot sowie die möglichst langsame Verbreitung von COVID-19. Die Bayerische Staatsregierung hat daher ab 16. März den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen und zahlreiche Maßnahmen beschlossen.

In der Kabinettsitzung vom 5. Mai wurde eine Schrittweise Erleichterung bei den bestehenden Maßnahmen in der Corona-Pandemie beschlossen.

In der Kabinettsitzung vom 26. Mai wurden neue Erleichterungen verkündet und Perspektiven für die Zukunft gesetzt.

Hier sehen Sie im Überblick alle Maßnahmen, die in Altötting umgesetzt werden:

  • Ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
  • Das tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Bereich ist erforderlich um die Ausbreitung der Pandemie zu reduzieren.
  • Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.
  • Es wurde die Perspektive gesetzt, dass ab 5. Juni das Treffen von bis zu 10 Personen erlaubt wird.
  • Die Stadtverwaltung steht ab sofort wieder, nach vorheriger Terminvereinbarung, für den Parteiverkehr zur Verfügung. Standesamt und Einwohnermeldeamt befinden sich ab sofort im KULTUR+KONGRESS FORUM ALTÖTTING. Auch hier ist die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
  • Das Wallfahrts- und Tourismusbüro ist ab 30. Mai wieder für Sie da.
  • Aufgrund des landesweiten Veranstaltungs- und Versammlungsverbotes sind auch in Altötting einige Termine verschoben oder abgesagt worden. Eine Übersicht finden Sie online in unserem Veranstaltungskalender unter: https://www.altoetting.de/tourismus/veranstaltungen/
  • Kirchen dürfen wieder öffnen und Hl. Messen können wieder abgehalten werden. So werden in Altötting die Stiftspfarrkirche, die Wallfahrtsbasilika St. Anna, die Klosterkirchen St. Konrad und St. Magdalena wieder geöffnet sein. Hier finden Sie alle Infos dazu: https://www.altoetting.de/tourismus/wallfahrt/gottesdienste-wallfahrten/
  • Für das Pfingstwochenende wurden erweiterte Gottesdienstzeiten zur Verfügung gestellt: https://www.altoetting.de/tourismus/news/gottesdienstzeiten-an-pfingsten/ 
  • Die Gnadenkapelle bleibt auf Grund ihrer räumlichen Enge bis auf weiteres geschlossen. Der Live-Stream aus der Kapelle wird weiter aufrecht erhalten: https://www.youtube.com/watch?v=SqMLqBWV2E
  • Die Gastronomie ist seit 25. Mai sowohl im Außen- als auch im Innenbereich wieder geöffnet (20:00/22:00 Uhr). Ab 2. Juni ist hier mit einer Angleichung der Öffnungszeiten auf 22:00 Uhr zu rechnen.
  • Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für die Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks.
  • Information zu Wallfahrten: Das Ausgangsverbot ist zwar aufgehoben, aber es besteht noch das Versammlungsverbot. Deshalb „müssen Bittgänge und Wallfahrten bis auf weiteres entfallen“ (Weisung des Bistums). Einzelpilger aber dürfen kommen und sind auch willkommen, müssen aber damit rechnen, dass sie bei „Überfüllung“ nicht an den gewünschten Gottesdiensten teilnehmen können und evtl. auf andere Kirchen ausweichen müssen.
  • Für den Sportbereich wurde der 8. Juni als möglicher Zeitpunkt für eine Lockerung in Aussicht gestellt. Hier können Bäder im Freien, Fitnesstudios und ähnliche Sporteinrichtungen wieder öffnen.
  • Ab 15. Juni werden auch Kulturveranstaltungen (Theater, Kino & Konzerte) unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen wieder erlaubt. (100 Personen im Außenbereich und 50 Personen im Innenbereich)
  • Führungen: Ihre Sicherheit ist uns wichtig! Die Führungen wurden so angepasst, dass sie unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Bestimmungen durchführbar sind. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Führungsteilnehmern und dem Stadtführer/ der Stadtführerin ist einzuhalten sowie ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen.